Inklusionsbetrieb ZAGAPU in Schwerin
Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm besuchte heute im Rahmen ihrer Sommertour den Inklusionsbetrieb ZAGAPU in Schwerin. 14 Menschen mit einer Schwerbehinderung sind hier in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Metallbau, Hausmeisterservice, Kabeltrommelbau und Elektroinstallation angestellt. Das entspricht einem Anteil von fast 50 Prozent der Beschäftigten. „Seit nunmehr 26 Jahren setzt sich das Tochterunternehmen der Dreescher- und Lewitz-Werkstätten für Menschen ein, die auf Grund ihrer Beeinträchtigungen Schwierigkeiten haben, einen passenden Arbeitsplatz für ihre Bedürfnisse zu finden“, hob Grimm hervor. Sie profitieren dort von passgenauen Rahmenbedingungen, Förderungen und individuellen Qualifizierungsmaßnahmen. „Damit sind Inklusionsbetriebe wie die ZAGAPU enorm wichtig, um die Teilhabe am Arbeitsleben aber auch die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken“, so Grimm weiter.
Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 17 anerkannte Inklusionsbetriebe, die das Land mit Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro fördert. Ein weiterer Betrieb befindet sich in der Gründungsberatung. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ein ermutigendes Signal für die Inklusion in unserem Land“, betonte Grimm. „Denn Inklusionsbetriebe bedeuten für viele Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt“, so die Staatssekretärin. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen. Grimm: „Mein Dank gilt Inklusionsbetrieben wie ZAGAPU, die mit hoher sozialer Verantwortung zeigen, wie hervorragend die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung funktionieren kann.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Fragen zur Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung haben, können sich an die vier Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) wenden. Sie unterstützen zudem bei der Antragstellung für passende Fördermittel, zu denen auch das Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit gehört. Insgesamt stehen darüber Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro für die Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung.