Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV - Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet. Für die Mecklenburgische Seenplatte sollen zwei Impfzentren entstehen – eines am Flugplatz Trollenhagen bei Neubrandenburg und eines im Überregionalen Ausbildungszentrum (ÜAZ) in Waren (Müritz). Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig.
Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV - Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet. „Ein Gesamtüberblick zum Impfkonzept soll den konzeptionell zu unterlegenden Handlungsrahmen umreißen. Das vorliegende Konzept dient einer einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation der Impfzentren. Es handelt sich mit Ausnahme des zentral gesteuerten Datenmanagements um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vor Ort angepasst werden muss. Ziel ist es, eine Schutzimpfung der Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste COVID-19-Impfstoff zur Verfügung steht. Die Schutzimpfung soll schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten Versorgung überführt werden. Darüber hinaus muss ein verlässliches Datenmanagement gewährleistet sein. Wichtig ist, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung zu erzielen. Dadurch soll die Ausbreitung des Virus und mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung vermindert werden. Das Konzept bietet immer eine Momentaufnahme. Es wird fortwährend weiterentwickelt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.
150.000 Einwohnerinnen und Einwohner je Impfzentrum
Das Land sieht eine Berechnungsgröße von durchschnittlich etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Impfzentrum vor. Es sollte mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis und kreisfreier Stadt vorgesehen werden. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen. Somit ergibt sich ein Richtwert von mindestens 10 Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern. „Wichtig ist die Aufstockung dieser festen Impfzentren mit mobilen Teams, um auch die Erreichbarkeit immobiler Patienten in der Fläche besser absichern zu können. Gerade in der Anfangsphase ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein flexibler Einsatz mobiler Teams erforderlich. Diese mobilen Impfteams sollen über die festen Impfzentren koordiniert und ausgestattet werden“, so Glawe weiter.
Zwei Impfungen notwendig - Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wichtig
Momentan liegen noch keine abschließenden STIKO-Empfehlungen zu den zu priorisierenden Personengruppen vor. „Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Zu beginnen ist mit 50.000 Impflingen in den ersten Wochen, dann soll die zweite Impfung der Personen nach 21 Tagen erfolgen.
Terminvergabe könnte über ein Callcenter erfolgen
Die Terminvergabe zum Impfen könnte beispielsweise über ein zentrales Callcenter erfolgen. „Das ist eine Möglichkeit, die derzeit diskutiert wird. Ziel ist es, dass Personen mit Impfindikation entsprechend kontaktiert werden. Mit den Personen werden jeweils zwei Impftermine für ein Impfzentrum vereinbart. Einrichtungen, die auf die Tätigkeit der mobilen Impfteams angewiesen sind, können ebenfalls Termine im Block für die jeweilige Einrichtung vereinbaren“, erläuterte Glawe.
Bund trägt Kosten für Impfstoffe
Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig. Der Bund hat darüber hinaus die Übernahme von 50 Prozent der entstehenden Kosten für den Betrieb der Impfzentren zugesagt. Geplant ist, dass die Kommunen die Kosten beispielsweise übernehmen für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften.