Das Sozialministerium hat am Freitag in Abstimmung mit den Impfmanagement-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte eine Information an die teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste versandt. Damit wird die Impfung des Personals, der Tagesgäste bzw. der Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 vorbereitet.
„Die Beschäftigten in den Tagespflegen und ambulanten Pflegediensten haben mit Ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Pflege auch in diesem Bereich weiter mit sehr hoher Qualität in unserem Land erbracht worden ist. Dafür gilt allen mein großer Dank“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.
Ein nächster wesentlicher Schritt in der Pandemiebekämpfung sei die Impfung gegen das Coronavirus. „Dafür schaffen wir im Moment gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen“, so Drese. „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege möglichst schnell und umfassend geimpft werden.“
Der Plan von Land und kommunaler Ebene sieht vor, dass auch die Tagespflegen und ambulanten Dienste durch mobile Teams aufgesucht werden können, soweit die notwendigen Voraussetzungen bestehen, z.B. geeignete Räumlichkeiten. Wenn diese nicht gegeben sind oder Impfungen nur für wenige Personen benötigt werden, kann nach Auskunft von Drese auch ein Blocktermin in einem regionalen Impfzentrum vereinbart werden.
Drese: „Da die regionale Verteilung der Einrichtungen und der zu impfenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich ist, werden die Starttermine der Impfungen im Bereich der Tagespflegen und ambulanten Dienste variieren. In der Regel werden die Impfungen ab der sechsten bzw. siebten Kalenderwoche starten. Ein früherer Beginn ist regional aber möglich, wenn wir vom Bund genügend Impfdosen erhalten.“