In Waren (Müritz) hat die Polizei am späten Freitagabend ein illegales Autorennen zwischen zwei Pkws beendet. Die beiden Autofahrer wurden gegen 20:25 Uhr von den Polizisten aus dem Verkehr gezogen, nachdem sie sich offenbar ein verbotenes Rennen auf der Strelitzer Straße in Richtung Neubrandenburg mit ihren Fahrzeugen geliefert haben. Polizei stoppt Fahranfänger mit Audi A5 und der Ford Focus in Waren (Müritz).
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten die Beamten des Polizeihautreviers Waren (Müritz) die beiden Fahrzeuge bereits aus großer Entfernung fest, die sich aus Richtung Stadtzentrum mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit hintereinander vom Schweriner Damm kommend auf der Strelitzer Straße bewegten. Nachdem der Audi A5 und der Ford Focus die Polizeibeamten mit geschätzten 100 km/h passierten, bremsten die beiden Fahrzeuge stark ab und bogen auf den McDonald's Parkplatz ab. Auf Höhe der Tankstelle konnten beide Pkw durch Blaulicht und Anhaltesignal zum Anhalten bewegt und schließlich kontrolliert werden. Aufgrund der Aussagen und der gemachten Beobachtungen wurde gegen die beiden 18- und 19-jährigen Fahranfänger eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines illegalen Autorennens erstattet. In der weiteren Folge wurde durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg die sofortige Beschlagnahme der Autos inklusiven Autoschlüsseln sowie auch die Sicherstellung der Fahrerlaubnisse verfügt. Bei den deutschen Autofahrern handelte es sich um zwei Tatverdächtige aus der Mecklenburgischen Seenplatte. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen.
Die Strafen für ein illegales Autorennen werden laut Bußgeldkatalog mit harten Konsequenzen geahndet. Wenn diese Straftat nachgewiesen werden kann, dann drohen:
- Mit Tatbestand: „Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil“: Drei Punkte in Flensburg, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und der Fahrerlaubnisentzug
- Wenn eine Gefährdung nachgewiesen werden kann: Werden es drei Punkte in Flensburg und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und der Fahrerlaubnisentzug
- Wäre es zu einem Personenschaden gekommen, dann wären Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren; in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und der Fahrerlaubnisentzug fällig.