Erhebung der Hundesteuer von 37 Euro pro Jahr
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Waren (Müritz) eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung der Stadt Waren (Müritz) – Zimmer 4.24, Tel.-Nr. 03991/177-222 – angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 37,00 €/Jahr für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt Waren (Müritz) davon aus, dass nicht alle im Stadtgebiet lebenden Hunde angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Waren (Müritz) nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in der Zeit vom 18.09. bis zum 16.11.2019 durch Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens, die Springer Kommunale Dienste GmbH, aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Einsatz. Die Springer Kommunale Dienste GmbH wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Waren (Müritz) ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfielt die Stadt Waren (Müritz) jedem Hundehalter, die Vierbeiner schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.