Hunde-Wegnahme endet im Tierheim Malchow
Margret Kuhlmann: „Es geht darum, Tierleid zu verhindern“
Meist sind Hunde und ihre Besitzer eingespielte Teams, in denen es allen Beteiligten gut geht. Doch immer wieder kommt es vor, dass man sie – oder andere Tiere – von ihren Menschen trennen muss, um sie zu schützen. Die Zahl derjenigen, die durch die sogenannte „Wegnahme“ im Tierheim Malchow gelandet sind, ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Leiterin Margret Kuhlmann kennt die Gründe dafür und weiß, was man tun kann, damit es nicht zu Wegnahmen kommt.
Im Jahr 2020 waren es neun, im Jahr 2021 schon zweiundzwanzig. 2022 blieb dieser Wert nahezu konstant, um 2023 erneut stark anzusteigen. Margret Kuhlmann sieht einen Trend: Seit mehreren Jahren landen mehr und mehr Hunde in ihrem Tierheim, die den Besitzern weggenommen wurden, weil sie Leid durch diese erfuhren. Trotzdem schüttelt die Leiterin des Tierheims Malchow ungläubig den Kopf, als sie im Hunde-Aufnahmebuch ihrer Einrichtung von 2023 die Zahl von achtunddreißig „Wegnahmen“ ermittelt. In anderen Tierheimen dürfte die Tendenz ähnlich aussehen. „Wenn man einen Hund – oder ein anderes Tier – seinem Besitzer wegnimmt, geht es immer darum, Tierleid zu verhindern“, sagt Margret Kuhlmann. Herrchen oder Frauchen haben in solchen Fällen das Tier vernachlässigt, es nicht artgerecht gefüttert oder getränkt, es nicht gemäß seinem Bedarf Gassi geführt, unzureichend für die Gesundheit des Tieres gesorgt oder zu viele Tiere auf engem Raum gehalten. Noch schlimmer wurde es, wenn die Besitzer die Vierbeiner schlugen, misshandelten oder mit Stachel- oder Stromhalsbändern traktierten. So geschehen mit „Peter“ und „Paul“: Der fünfjährige große Hütehund-Mix „Peter“ und sein kleinerer, älterer Gefährte „Paul“ lebten mit ihrem alkohol- und drogensüchtigen Besitzer in einer engen Neubauwohnung, die dem Mann bereits gekündigt worden war. „Er hat die beiden Hunde regelmäßig geschlagen, bis sie vor Schmerz schrien. Nachbarn haben diese Geräusche aufgenommen und die Aufnahme ans Veterinäramt geschickt“, berichtet Margret Kuhlmann. Anders als bei weniger schweren Verstößen gegen das Tierwohl hielten die Mitarbeiter des Amts sich hier nicht mit Auflagen für den Besitzer auf, sondern nahmen „Peter“ und „Paul“ gleich mit. So landeten die beiden 2023 im Tierheim Malchow. Mehrfach klagte ihr Besitzer, mittlerweile wohnungslos, vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe der Tiere, bis die Klage nach mehreren Monaten endlich abschließend abgelehnt wurde. Für die beiden Vierbeiner gab es ein gutes Ende: „Paul“ genießt seinen Lebensabend in einer Pflegestelle und „Peter“ wurde zu einer Familie vermittelt, wo er mit einem anderen Hund zusammen auf einem großen Grundstück leben und toben darf.
Was treibt Menschen dazu, Hunde alles andere als artgerecht zu halten oder sogar zu misshandeln, wie im Fall von „Peter“ und „Paul“? „Oft schaffen sich die Leute unbedacht einen Vierbeiner an, ohne sich über seine Bedürfnisse im Klaren zu sein. Andere holen sich Hunde, teils noch Welpen, aus dem Ausland oder über Ebay. In wieder anderen Fällen suchen sich Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Tier zum Trösten, obwohl sie ihm nicht gerecht werden können“, zählt die Tierheimleiterin auf. Hunde aus den Wegnahmen seien oft aggressiv oder anderweitig verhaltensauffällig. „Wir arbeiten dann geduldig mit ihnen und zeigen ihnen: Der Mensch ist gut!“ Margret Kuhlmann rät, sich unbedingt im Vorfeld klarzumachen, ob der Wunschhund zu den eigenen Lebensverhältnissen passt, und sich Hilfe zu holen, sobald Probleme auftreten. Das kann bei einer Hundeschule sein oder beim lokalen Tierheim, das bei kleineren Schwierigkeiten berät, wenn es die Kapazität dazu hat.
Das genaue Prozedere bei der Wegnahme ist gesetzlich festgelegt: Nach der Anzeige eines Verdachtsfalls wird das Veterinäramt aktiv und kontrolliert die entsprechende Person. Wird ein Problem festgestellt, kann der Amtstierarzt die Auflage erlassen, dass das Problem behoben werden muss, das Tier aber zunächst im Haushalt bleiben darf. „Wenn zum Beispiel die Wohnung sehr verschmutzt und voller Tierexkremente ist, kann die Auflage lauten, dass sie gründlich gesäubert werden muss“, so Margret Kuhlmann. Nach einer bestimmten Frist kontrolliert das Veterinäramt, ob die Auflage erfüllt wurde. Ist das nicht passiert und passiert es auch nach einer weiteren Frist nicht, wird die Wegnahme angekündigt und, falls sich nichts bessert, vollzogen. Die Tiere landen im Tierheim. Selbst dann ist es noch möglich, die Vierbeiner zurückzubekommen, wenn man endlich die Auflage umsetzt. Danach schaut das Veterinäramt regelmäßig, ob die Verbesserung von Dauer ist. Wie man an „Peters“ und „Pauls“ Besitzer gesehen hat, steht auch bei einer Wegnahme nach schlimmen Misshandlungen der gesetzliche Klageweg vor dem Amtsgericht offen. In diesem Fall hatte – zum Glück der beiden Hunde – der Besitzer durch sein Verhalten jedoch das Recht an seinen zwei Tieren verwirkt.