![Mecklenburgische Seenplatte Hunde](/assets/images/j/hundesteuer-waren-mueritz-2emx40998c4xcfy.jpg)
Die Ukraine gilt als nicht tollwutfrei. Normalerweise sind bei der Einreise von Heimtieren, bestimmte Bedingungen für die Einreise in die EU zu erfüllen. Deutschland hat für die Einreise von Heimtieren in Begleitung ihrer Halter vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen.
Tierhalter können mit ihren Heimtieren bis auf weiteres aus der Ukraine einreisen ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der EU-Verordnung beantragen zu müssen.
Die Einreisenden werden gebeten, sich mit ihren Tieren zeitnah bei einem Tierarzt vorzustellen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Sind Papiere vorhanden, wird gebeten, diese in der Tierarztpraxis vorzulegen.
Adressen und Sprechzeiten der zur Verfügung stehenden Tierarztpraxen können im Veterinäramt erfragt werden unter der Telefonnummer 0395 57087 -2270 sowie -2271 bzw. per E-Mail unter vla@lk-seenplatte.de.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten.
Die ukrainischen Heimtiere haben zunächst einen unklaren Tollwutstatus. Die Tiere unterstehen damit zunächst veterinärbehördlicher Aufsicht. Der Kontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt. Eine Gefährdung von Menschen ist auszuschließen.
- Hunde sind im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, dass sie nicht entweichen können. Das Ausführen ist nur an der Leine gestattet.
- Katzen sind ausschließlich im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, dass sie nicht entweichen können. Freigang ist nicht erlaubt.
- Frettchen und sonstige Heimtiere sind ausschließlich im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, dass sie nicht entweichen können. Freigang ist nicht erlaubt.
- Der Tod eines eingereisten Tieres ist unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
Die Isolationspflicht bleibt dabei eine wichtige Maßnahme, um den Schutz von Tier und Mensch auch in Krisenzeiten so gut wie möglich zu bewahren.