Heute wird nicht nur das 13. Türchen im Adventskalender geöffnet, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz viele andere geschlossen. Schluss mit Lockdown light und der harte Lockdown für ganz Deutschland scheint nur noch eine formale Sache zu sein. Lediglich der Start, wann Deutschland sich zum zweiten Mal komplett abriegelt, wollen Ministerpräsidenten, die Bundeskanzlerin und der Vizekanzler heute Vormittag entscheiden. Zuvor wurde bereits in einer Telefonkonferenz von Kanzleramtschef Helge Braun und den Staatskanzleien der Rahmenfahrplan besprochen.
In Sachsen wird der harte Lockdown bereits zum 14. Dezember 2020 umgesetzt. Hier wird es ab morgen folgende Corona-Regeln geben:
- Nächtliche Ausgangssperren gelten in ganz Sachsen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Nur in Notfällen, zur Versorgung anderer Menschen und Tiere (Gassi gehen gehört dazu), aus beruflichen Gründen oder um hilfsbedürftige Menschen zu versorgen, darf man das Haus verlassen. Wer ohne triftigen Grund in den Nachtstunden angetroffen wird, kann mit Bußgeldern belegt werden, derzeit sind es 60 Euro. Der Bußgeldkatalog soll bis nächste Woche noch angepasst werden.
- Ausgangsbeschränkungen innerhalb eines Radius' von 15 Kilometern, in dem Einkaufen, Sport treiben, Freizeitbeschäftigungen möglich sein sollen.
- Sachsen in Nachbarschaft zu anderen Bundesländern werden gebeten, ausdrücklich nicht in den benachbarten Bundesländern einkaufen zu gehen.
- Die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) bleibt weiterhin bestehen. Ausnahmen gibt es zu Weihnachten.
- Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Mund-Nase-Bedeckung ist ab Montag überall da zu tragen, wo sich Menschen begegnen. Ist man ganz allein im Wald oder in der Natur, ist Masketragen nicht notwendig - sobald man anderen begegnet, gilt die Maskenpflicht.
- Landesweites Alkoholverbot in der Öffentlichkeit inklusive Ausschank und Verzehr.
- Garten- und Baumärkte, nur Handwerker und Großhändler dürfen dort noch einkaufen.
- Blumengeschäfte - nur selbsterzeugende Gärtnereien dürfen ihre Waren verkaufen.
- Schließung aller Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen.
- Gaststätten und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen - Abhol- und Lieferservice ist erlaubt.
- Kein Einkaufen im sogenannten kleinen Grenzverkehr zu Tschechien und Polen.
- Vom 23.12.2020 12 Uhr bis 27.12.2020 12 Uhr gilt: Die Kontaktbeschränkungen sind vorübergehend gelockert. Statt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich in dem Zeitraum zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugezählt. Haushaltsbeschränkungen gibt es nicht.
- Menschen, die über Weihnachten in Sachsen ihre Familie besuchen, Angehörige in Pflegeheimen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen in einer Privatwohnung übernachten oder in Hotels und Herbergen. Diese Unternehmen dürfen in dem Zeitraum für Besucher aus sozialen Gründen öffnen.
- Besucher aus anderen Teilen Deutschlands dürfen nach Sachsen kommen, wenn die Personenbegrenzung auf insgesamt zehn Leute über 14 Jahren eingehalten wird.
- Am Heiligabend, 24.12., gilt keine nächtliche Ausgangssperre.
- Singen ist in Weihnachtsgottesdiensten und Christmetten erlaubt - unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte.
- Die 15-Kilometer-Regelung gilt auch zu Weihnachten für Einkäufe und Sport im Freien, aber nicht für Besuche.
- Da nach dem 27.12. mittags wieder die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen und max. zwei Haushalte gilt, gilt diese begrenzte Zahl auch für Silvester.
- Auch Silvester gibt es keine nächtliche Ausgangssperre, "damit die Sachsen um Mitternacht das alte Jahr verabschieden können", sagte Petra Köpping.
- Böllern ist in Sachsen zu Silvester nicht untersagt. Am Sonntag berät die Runde der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel die Corona-Lage. "Wenn es da Entscheidungen gibt, schließen wir uns an", kündigte Sozialministerin Köpping an.
Ob dieses Konzept deutschlandweit umgesetzt wird, soll heute Vormittag entschieden werden. Supermärkte und Apotheken werden geöffnet bleiben. Gleiches soll auch für Drogerien und Fahrradwerkstätten gelten.
Hier erste Einschränkungen laut Corona-Vorlage
Langsam sickern erste Details aus der Vorlage „Harter Lockdown“ durch. Demnach sollen ab dem 16. Dezember 2020 Geschäfte des Einzelhandels bis zum 10. Januar 2020 geschlossen werden. Offenbleiben sollen Lebensmittelmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteanbieter sowie Tankstellen, KFZ- und Fahrradwerkstätten, Geldinstitute, Poststellen, Zeitungsläden, Futtermittelmärkte, Tierbedarfsläden, Großhandelsmärkte und Weihnachtsbaumverkaufsstellen. Frisöre, Kosmetik und Tattoostudios sollen dagegen wieder geschlossen werden.
Alkohol im öffentlichen Raum soll verboten werden. Wer zu Silvester böllern wollte, wird scheinbar auf Wunderkerzen zurückgreifen müssen. Der Verkauf von Pyrotechnik soll laut Vorlage verboten werden.