Stürmische Böen an der Mecklenburgischen Seenplatte
Am 01.05.2018 um 11:45 Uhr erfolgte die Mitteilung durch die Rettungsleitstelle Neubrandenburg über ein havariertes Sportboot im Göhrener Kanal (Verbindung zwischen Fleesensee und Kölpinsee). Bei böigem Wind befuhr am 01. Mai ein Ehepaar mit einem Charterboot den Kölpinsee in Richtung Fleesensee. Laut Angaben des Skippers brach Höhe des Göhrener Kanals die Antriebwelle und das Boot wurde manövrierunfähig. Infolge der starken Böen wurde das Charterboot mit der rechten Seite an die Mole gedrückt und stark beschäftigt. Wasser drang unaufhaltsam in den Rumpf ein und flutete das Boot. Die beiden Personen sowie der Familienhund konnten sich in Sicherheit bringen und wurden durch die Wasserschutzpolizei nach Jabel verbracht. Der Havarist wurde an der Kanalausfahrt zum Fleesensee vertaut und gegen ein Abtreiben gesichert. Am Dienstag wurden austretende Betriebsstoffe an der Unfallstelle festgestellt und die Freiwilligen Feuerwehren aus Malchow und Alt Schwerin alarmiert. Die Kameraden rückten mit zwei Einsatzbooten aus und brachten um den Havaristen Ölsperren aus. Eine Bergung erfolgt zum späteren Zeitpunkt durch das Charterunternehmen. Derzeit ist der Göhrener Kanal noch für Boote passierbar.
Sportbootunfall im Stadthafen Waren (Müritz)
Am 01.05.2018 gegen 09:45 Uhr erfolget die Information über einen Sportbootunfall im Stadthafen Waren. Bei der Ausfahrt aus der Liegebox wurde ein Sportboot durch den Wind mit der Steuerbordseite gegen den Bug eines stillliegenden Bootes gedrückt. Dadurch entstand an der Reling beider Boote ein geschätzter Gesamtschaden ca. 500,-EUR. Aufgrund des Windes fuhr der Verursacher, mit Charterschein bei einer Windstärke von 6 (in Böen bis 8), mit seinem Boot weiter zur Marina Eldenburg. Dort wurde er durch Beamte der WSPI Waren auch angetroffen. Nach seine Angaben wollte der Verursacher von der Marina aus den Unfall durch den Hafenmeister melden. Es wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen die Sorgfallspflicht und der Verdacht der nicht getätigten Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung am Unfall aufgenommen.