Von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgesetzt
„Teilnehmern und Veranstaltern von illegalen Kfz-Rennen sowie Fahrern, die allein im Tempo-Rausch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen weitere Straf-Sanktionen drohen. Diese Taten sollen daher von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgesetzt werden. Selbst der Versuch, ein solches Rennen zu veranstalten, sollte künftig bestraft werden können. Ich begrüße es, dass der Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni schnell umgesetzt werden konnte und der Rechtsausschuss des Bundesrates nun dem Bundesrat empfiehlt, dem vorliegenden Gesetzesbeschluss ohne Änderung zuzustimmen. So stehen die Chancen gut, dass das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten wird. Die Gesundheit vieler Menschen, die in solche Rennen hineingezogen werden können, steht auf dem Spiel“, sagte Ministerin Hoffmeister.
„Der Person, die an einem illegalen Kfz-Rennen teilnimmt oder es veranstaltet, soll in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen werden können. Auch die Kraftfahrzeuge der Teilnehmer sollen eingezogen werden können. Bislang werden Veranstalter in der Regel mit einem Bußgeld von 500 € und Teilnehmer von 400 € sowie 1 Monat Fahrverbot belegt. Das ist keine ausreichende Abschreckung, da von diesen rücksichtslosen Fahrern eine sehr hohe Gefahr ausgeht. Bislang ist nach geltendem Recht ein derartiges Verhalten erst dann strafbar, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Das ist zu spät. Künftig sollen je nach Schwere der Tat Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen“, so Ministerin Hoffmeister. Das Gesetz geht auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hessen, später auch zusammen mit Bayern und Bremen zurück. Die letztlich beschlossene Fassung beruht auf einem Änderungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.