„Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315b StGB sollte künftig härter bestraft werden können, wenn dabei auch noch Todesopfer zu beklagen sind. Denn nach bisheriger Rechtslage kommt in diesen Fällen trotz des Todes des Opfers lediglich eine tateinheitliche Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Die daraus resultierende maximale Strafandrohung ist verhältnismäßig gering mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre. Das verbotene Autorennen mit Todesfolge kann derzeit schon härter bestraft werden, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahre. Ich sehe eine Regelungslücke zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Hier sollte generell, nicht nur bei illegalen Autorennen, das Rechtsgut Leben einheitlich adäquat geschützt werden. Darum ist es zu begrüßen, dass die Justizministerkonferenz die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz bittet, diese Regelungslücke zu schließen. Es geht um die Sicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr, Fußgänger wie Autofahrer“, sagt Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo. Sie schloss sich einem entsprechenden Beschlussvorschlag aus Bayern und Nordrhein-Westfalen an.
„Wir brauchen eine Reform des Strafrechts, die dem Tod von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern Rechnung trägt. Wird ein Fußgänger bei Grün plötzlich tödlich erfasst wird, weil ein Auto bei Rot über die Kreuzung rast, sollte das verlorene Leben künftig bei der Urteilsfindung hinreichend abgebildet werden können. Durch diese Regelung können Verkehrsteilnehmer zwar nicht unmittelbar geschützt werden, aber in der Bevölkerung und bei Hinterbliebenen wird das Gerechtigkeitsempfinden gestärkt. Aus diesem Grund ist eine Revision der Vorschriften der §§ 315 ff. im Strafgesetzbuch angezeigt“, so Justizministerin Hoffmeister.