Im vergangenen Jahr wurde die Freiwillige Feuerwehr Waren (Müritz) zu insgesamt 251 Einsätzen alarmiert. In diesem Jahr stehen 130 Alarme für die ehrenamtlichen Brandschützer im Einsatztagebuch. Dabei rücken technische Hilfeleistungen immer mehr in den Vordergrund der Feuerwehren. Um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, werden immer mehr Ausrüstungsgegenstände und Geräte, die nicht in den üblichen Lösch- und Sonderfahrzeugen untergebracht werden können, benötigt. Daher soll ein Gerätewagens („GW-Logistik 2“), für die Freiwillige Feuerwehr Waren (Müritz), in Höhe von 421.260,00 Euro, beschafft werden.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Förderung von 210.630 Euro, 50 Prozent des Investitionsvolumens über die Brandschutzsteuer, in Aussicht gestellt.
Die Freiwillige Feuerwehr Waren (Müritz) wird im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unter anderem auch als Sondereinheit für die Bahnerdung und Bahnrettung alarmiert, wenn es im Bereich des Schienennetzes der Deutschen Bahn oder der ODEG zu Bahnunfällen kommt. Hierfür müssen spezielle Ausbildungen und Materialien vorgehalten werden. Ein festes Zugfahrzeug soll die Bewältigung der Einsatzlagen vereinfachen. Auch die Spezialisten der Wassergefahrengruppe haben eine Menge Ausrüstung, wie zum Beispiel: Bekleidung, Eisrettungsschlitten, Stromerzeuger, einen Beleuchtungssatz und ein Hygienesystem, die zukünftig auf dem GW-L2 verlastet werden sollen. Zudem ist der GW-L2 zudem auf Grund der hohen Stütz- und Anhängelast des Hilfeleistungslöschbootes auch sehr gut als Zugfahrzeug geeignet. Dennoch soll der Gerätewagen nicht nur für die Wassergefahrengruppe, sondern als Multifunktionslogistiker eingesetzt werden. „Mit dem Gerätewagen Logistik würde ein Fahrzeug zur Verfügung stehen, das zum einen über ein großes Volumen im Laderaum verfügt, zum anderen zwei Geräteräume für feuerwehrtechnische Beladung bietet. Über eine Ladebordwand kann das Fahrzeug schnell be- und entladen werden“, heißt es im Antrag, über den die Mitglieder des Hauptausschusses informiert wurden und die Stadtvertreter der Stadt Waren (Müritz) entscheiden müssen.