Im Zusammenhang mit der 36. Allgemeinverfügung ergänzte gestern der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Gültigkeit: „Der jederzeitige Widerruf gemäß § 49 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) bleibt vorbehalten.“
Der Landkreis muss entsprechend der Corona-Ampel mindestens 14 Tage lang ununterbrochen einen Inzidenzwert unter 150 haben, bevor er die festgelegten Maßnahmen lockern kann. Noch etwas anders sieht es ein Richter am Greifswalder Verwaltungsgericht. Der gab zwei Klägern Recht, die gegen eine nächtliche Ausgangssperre und die Beschränkung auf einen 15 Kilometer Bewegungsradius geklagt hatten. Für beide Kläger gilt die Allgemeinverfügung im Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht mehr, sie wurde als rechtswidrig eingestuft. Eine allgemeine Gültigkeit hat das Urteil jedoch nicht.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte erstmalig am Dienstag, den 26. Januar, einen Wert unter 150. Bei einer ununterbrochenen Inzidenz von unter 150 ist es also rein rechnerisch möglich, dass die Regeln der Allgemeinverfügung auch schon einige Tage vor dem 14. Februar widerrufen werden könnten. Das Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird aber für den Widerruf ausschlaggebend sein.
Unterdes wird es heute in Neubrandenburg Demonstrationen gegen die verordneten Corona-Maßnahmen geben. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg führt am 30.01.2021 anlässlich mehrerer angemeldeten Veranstaltungen im Stadtgebiet von Neubrandenburg einen Polizeieinsatz mit eigenen und unterstellten Kräften durch. Das Ziel des Einsatzes ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.
Drei Veranstaltungen wurden als Autokorso angemeldet, wobei die Streckenführungen durch das gesamte Stadtgebiet von Neubrandenburg verlaufen. Dadurch wird es am 30.01.2021 in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet von Neubrandenburg zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Sperrungen von Kreuzungen kommen. Die Polizei ist bemüht, die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Pressestelle der Polizeiinspektion Neubrandenburg ist am morgigen Einsatztag besetzt. POKin Ossenschmidt ist ab 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 0395- 5582 5003 für Medienvertreter und Bürgeranfragen erreichbar.