Beiträge für Krippe, Kita, Hort oder Kindertagespflege
Ab dem neuen Jahr tritt die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung in Kraft. Eltern zahlen ab dem 1. Januar 2019 Beiträge nur noch für ein Kind in Krippe, Kita, Hort oder Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern. Von der Geschwisterkindregelung werden über 20.800 Kinder erfasst. Das Land stellt dafür zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 6,2 Millionen Euro werden zur Erhöhung bestehender Entlastungsbeiträge aufgewandt.
„Ich freue mich sehr über den Start in der kommenden Woche. Mein Dank gilt den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Kita-Trägern für die Umsetzung des Gesetzes. Mit der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder verbessern wir die finanzielle Situation von tausenden Familien bei uns im Land in erheblichem Maße“, so Sozialministerin Stefanie Drese.
Pünktlich zum Beginn der Geschwisterkindregelung wird das Sozialministerium ab Anfang Januar eine telefonische Hotline anbieten. Drese: „Haben Mütter, Väter oder Pflegeeltern Fragen zur neuen Kindertagesförderung, erhalten Sie nun ein weiteres Informationsangebot.“
Unter der Telefonnummer 0385-588 9999 werden Fachkräfte im Sozialministerium bereitstehen. „Unsere Hotline ist vom 2. Januar bis zum 1. März 2019 geschaltet, um gerade in der Startzeit den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum neuen Kindertagesförderungsgesetzes geben zu können“, so Drese. Für die Klärung persönlicher Anliegen sollen sich Eltern direkt bei ihrem zuständigen Jugendamt melden.
Interessierte erreichen die Hotline montags bis donnerstags von 11 bis 19 Uhr; freitags von 11 bis 17 Uhr.