Einige Gemeinden im Amt Röbel-Müritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind von der Überwachungszone betroffen, die von der zuständigen Behörde in Brandenburg um einen Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, eingerichtet wurde. Das Veterinäramt schließt sich in diesem Fall der Risikobewertung der Kollegen des Landkreises Prignitz an und trifft die gleichen Anordnungen die in der Überwachungszone im Brandenburgischen gelten. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat daher am Dienstag eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung veröffentlicht, um eine entsprechende Überwachungszone festzulegen.
Es wird eine Überwachungszone mit entsprechend beschriebener Umgrenzung festgelegt:
- Ortschaft Altenhof
- Gemeinde Eldetal mit Ortschaften Massow und Evchensruh
- Gemeinde Fincken mit Ortschaften Marienhof, Knuppeldamm, Dammwolde und Jaebetz
- Gemeinde Stuer mit Ortschaft Neu Stuer.
Insgesamt sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mittlerweile 15 Kleinsthaltungen vom Ausbruch der Geflügelpest betroffen. Alle Ausbrüche stehen im Zusammenhang mit der Landesrassegeflügelausstellung in Demmin vor knapp 3 Wochen.
Aber auch der Vogelzug hat sich in den letzten Tagen aufgrund der sich abkühlenden Witterung wieder verstärkt. Es wurden zwar noch keine an dem Geflügelpestvirus verendeten Wildvögel im Landkreis gefunden, aber dennoch werden alle Geflügelhalter aufgefordert, sich vermehrt um die Sicherheit ihrer Tiere zu kümmern. Es ist in dieser Zeit wichtig den Kontakt der eignen Tiere zu Wildvögeln soweit wie möglich zu verhindern. Füttern und Tränken Sie Ihre Tiere nach Möglichkeit nur im Stall und Nutzen Sie stalleigenes Schuhwerk um die Ställe zu betreten.