H5N8 an der Grenze zu Mecklenburg nachgewiesen
Bei totaufgefundenen Wildvögeln am Dammscher See in Polen, unweit der Ostseeküste und etwa 20 km Luftlinie von der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 und somit Geflügelpest nachgewiesen. Parallel gibt es Informationen aus Schleswig-Holstein zu einem Wildvogelsterben. Dort haben Untersuchungen nach dem Fund von mehr als 100 verendeten Wasservögeln am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung ebenfalls den Nachweis der hochpathogenen Variante H5N8 des Influenza-A-Virus ergeben.
Die aktuellen Ereignisse geben auch in Mecklenburg-Vorpommern Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit: „Wenn in der Küstenregion unserer Nachbarn Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, ist nicht auszuschließen, dass das Virus auch Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat oder noch erreichen wird“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.
„Insofern rufe ich sowohl die für Umwelt und Naturschutz sowie die für Jagd zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes auf, die Wildvogelsituation in unserem Küstenbereich und an den Gewässern aufmerksam zu beobachten und bei Auftreten von Totfunden unverzüglich die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zu informieren“, sagt er weiter. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, mit offenen Augen durch die Landschaft zu gehen und Auffälligkeiten zu melden.
„Totfunde von mehreren Wildvögeln, die in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auftreten, müssen abgeklärt werden, um eine Früherkennung von Tierseuchen zu erreichen und entsprechende Vorsorge und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu ergreifen“, mahnt der Minister.
Geflügelhalter im Lande weist er nachdrücklich darauf hin, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und zu keiner Zeit Lücken in der Tierseuchenvorsorge zuzulassen. Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, müssen sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung dieser Standards bewusst sein. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden und die eigenen Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Ebenso macht der Minister auf die bestehenden Untersuchungspflichten bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen aufmerksam. Hier hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.
Bei den bisher in diesem Jahr im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen bei 151 Proben von Wildvögeln gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus.
Vor genau zwei Jahren im Winter 2014/2015 trat in Mecklenburg-Vorpommern in einer großen Putenmastanlage des Landkreises Vorpommern-Greifswald und bei in Zoos gehaltenen Vögeln in Anklam und der Hansestadt Rostock ebenfalls Geflügelpest durch eine hochpathogene Variante des Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 auf. Seinerzeit konnte dieses Virus in Deutschland in Einzelfällen auch bei Wildvögeln nachgewiesen werden; allerdings klinisch unauffällig.
Das Virus verursachte damals nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Ungarn mehrere Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelbeständen.
„Auch wenn wir noch keinen Nachweis des aktuellen Geflügelpesterregers H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern haben, müssen wir uns darauf einstellen, dass das Virus auch unser Land erreicht. Aktuell untersuchen wir Totfunde von Wildvögeln, wie sie witterungsbedingt in dieser Jahreszeit häufig vorkommen. Sollte das Virus in einem der toten Tiere nachgewiesen werden, werde ich umgehend eine Aufstallungspflicht veranlassen. Diese Maßnahme halte ich aus Gründen des Tierseuchenschutzes für unausweichlich. Ich bitte alle Geflügelhalter im Land, sich schon jetzt auf diesen Fall einzustellen. Auch die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind informiert und sensibilisiert. Epidemiologen des Friedrich-Loeffler-Instituts arbeiten derzeit an einer Analyse zur Bewertung des aktuellen Risikos zur Einschleppung sowie des Auftretens von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Minister Till Backhaus weist zudem erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.