Der Geflügelpestausbruch in einem Müritzer Betrieb in Lärz gilt als erfolgreich bekämpft. Somit wurden der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet und die damit verbundenen Einschränkungen in den Ämtern Röbel-Müritz und Mecklenburgische Kleinseenplatte durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufgehoben.
Dennoch ist die aktuelle Lage aber noch nicht so stabil, dass auf alle Einschränkungen den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betreffend, verzichtet werden kann. Nach wie vor gibt es insbesondere bei den Zugvögeln, aber auch in Betrieben in den Nachbarlandkreisen Nachweise des hochpathogenen Geflügelpestvirus. Darum gilt weiterhin das Aufstallungsgebot in den Risikogebieten und für Geflügelhaltungen mit 1.000 und mehr gehaltenen Vögeln. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fordern alle Geflügelhalter auf, weithin Vorsicht walten zu lassen, die Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und die Wildvogelkontakte so gut es geht zu verhindern. Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden.