Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist erneut in einem Geflügelbestand die Vogelgrippe (H5N8) amtlich festgestellt worden. Betroffen sind in dem Betrieb im Amtsbereich Neustrelitz-Land etwa 41.000 Tiere, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.
Auf Grundlage der amtlichen Ergebnisse wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis festgesetzt.
Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung eines Sperrbezirkes von drei km Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte umgesetzt. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. In dem Sperrbezirk befinden sich 120 weitere Geflügelhaltungen mit einem Bestand von insgesamt ca. 42 000 Tieren. Im Beobachtungsgebiet sind 883 Betriebe betroffen mit insgesamt ca. 178 400 Tieren. Alle müssen jetzt aufgestallt werden und die Betriebe sowie die Kleinsthalter müssen strenge Hygieneauflagen umsetzen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Sperrgebiete und weitere Informationen zu Seuchen abrufbar.
Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen.