In Wusterhusen im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist am 30.12.2020 ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden – der erste im Landkreis. Der damit landesweit zweite Fall in dieser Woche trat ebenfalls in einer privaten Geflügelhaltung auf. Die Untersuchung ergab, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8 infiziert war. Insgesamt 150 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen getötet werden.
Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt zur Aufmerksamkeit: „Wir haben in dieser Woche wieder zwei Fälle von Geflügelpest, zudem in sehr verschiedenen Landesteilen. Unsere Seuchenexperten vom Friedrich-Loeffler-Institut behalten mit ihren Prognosen Recht. Die Geflügelpest ist noch sehr aktiv! Und deshalb dürfen wir das Seuchengeschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen.“
Der Minister stellt noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig ist jetzt: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald veröffentlichte dazu eine Tierseuchenverfügung. So wird um den betroffenen Hof in Wusterhusen sowie die umliegenden Ortsteile nun eine Restriktionszone errichtet. Welche weiteren Maßnahmen sich aus dem Geflügelpestbefund ableiten, gibt der Landkreis auf seiner Internetseite bekannt.
Die Expertinnen und Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut wiesen bereits im November darauf hin, dass die Gefahr durch die Vogelgrippe nur scheinbar zurückgehe. So könnte das Virus noch immer still Wildvögel infizieren und auch später noch in Tierhaltungen eingetragen werden. Die Gefahr eines Eintrages in Geflügelpopulationen werde weiterhin als hoch eingeschätzt.