Am heutigen Mittwoch trifft sich der Finanz- und Grundstücksausschuss von Waren (Müritz) zu seiner nächsten Sitzung. Nach dem TOP5 im öffentlichen Teil der „2. Änderung zur Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände "Müritz" Röbel und "Obere Peene" Stavenhagen vom 14.12.2006“ dürfte es spannend und hitzig zugehen, denn unter „Vorstellung Richtlinie für den Verkehr von stadteigenen Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen“ auch die „Mietvertrag über Garagen für private und gewerbliche Nutzung“. Zu diesem TOP haben sich bereits mehrere Garagenpächter angekündigt, die ihren Unmut und Ängste im Bezug auf die geplanten Veränderungen kundtun wollen.
Ein Vorstand eines Garagenvereins hat bereits Rederecht beantragt und will den Stadtvertretern die Lage aus Sicht der Pächter schildern und will seinen Ausführungen mit Manpower Nachdruck verleihen. An vielen Garagen in Waren (Müritz) hingen Hinweiszettel auf die heutige Sitzung des Finanz- und Grundstücksausschusses mit der Bitte „Wir brauchen eure Anwesenheit, um zu zeigen, dass wir das nicht stillschweigend hinnehmen. Versammelt euch an der Schule, damit wir gesehen und gehört werden.“
Hintergrund ist die geplante Änderung der Richtlinie, die es den Garagenbesitzer bei Nutzerwechsel erheblich schwerer macht und finanzielle Nachteile bringt. Derzeit gibt es 789 Pachtverträge über Grund und Boden mit Gargennutzung in Waren (Müritz), die derzeit mit 80 Euro pro Jahr veranschlagt sind. Geplant sind in Zukunft ab 14 Euro pro Monat, da die Garagen wie Stellplätze angesehen werden können, die von privaten Eigentümern überdacht wurden.
Standorte der Garagen sind auf dem Papenberg, der Witzlebenstraße, Springer Straße, Falkenhäger Weg, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Röbeler Chaussee, August-Bebel-Straße, Warenshöfer Weg, Am Alten Bahndamm, Einsteinstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Wiesenstraße, Specker Straße 9, Papenbergstraße/Bleicherstieg, Bleicherstieg, Schuhmacherkämpen sowie in der Helmut-von-Gerlach-Straße. „Einige dieser Standorte liegen in attraktiven Innenstadtlagen. Hier würde sich eine Preisspanne anbieten, um die unterschiedlichen Lagen widerzuspiegeln. In Innenstadtnahen Lagen wären somit Bspw. 14,00 – 20,00 € monatlich möglich“, heißt es in der Vorlage.
Die städtische Praxis der dreiseitigen Verträge endet ab sofort. Künftig wird die Stadt spezifischen Pächterwechseln auf Wunsch des Pächters und aufgrund von bereits geschlossenen Kaufverträgen nicht mehr zustimmen, sondern das Eigentum von Gebäude und Grundstück in diesem Moment zusammenführen. Die Stadt Waren (Müritz) schließt ab Inkrafttreten der Richtlinie bei Nutzerwechseln ausschließlich Mietverträge ab.
Die bestehenden Pachtverträge laufen regelmäßig bis:
- der Vertragspartner verstirbt (Anwendung des Sonderkündigungsrechts durch die Stadt)
- der Vertragspartner den Pachtvertrag beenden möchte
- dem Vertragspartner gekündigt wird, weil wesentliche Vertragsbestandteile missachtet wurden (ausstehende Pachtzahlungen, Unterverpachtungen, unerlaubte Nutzung)
Die bestehenden Pachtverträge sind an den marktüblichen Zins in Anlehnung an private Stellplätze anzupassen.
Der künftige Nutzungszins beträgt: 14,00 €/Monat
Dabei ist zu beachten, dass:
- der Nutzungszins für 3 Jahre festzuschreiben ist.
- die Anpassung des Nutzungszinses erfolgt, wenn sich das ortsübliche Entgelt um mehr als 5 % erhöht hat.
Ab 01.01.2032 wird die Stadt die übrigen bestehenden Pachtverträge durch Änderungskündigungen umstellen. Die Vergabe freier Garagen geschieht zukünftig nach bestehender Antrags-/Warteliste. Dies gilt auch für Erben, die einen Pächterwechsel anstreben. Lebenspartner können unabhängig von der Warteliste einen Mietvertrag abschließen.
Entschädigungsansprüche sind im Einzelfall zu prüfen. Etwaigen Entschädigungsansprüchen sind die zukünftigen Abrisskosten entgegenzuhalten.