Allgemeinverfügung der Bundespolizei für Zugreisende
Am Samstag, den 05.05.2018 findet in Rostock das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem Halleschen FC statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Rostock reisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenführungen Halle (Saale) nach Rostock und zurück die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom 05. Mai 2018, 05:00 Uhr bis 06. Mai 2018 01:00 Uhr untersagt.
Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von Halle-Berlin-Rostock (Hin- und Rückfahrt) für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern: RE 50606 (Halle /Saale - Berlin Hbf. tief), RE 4354 (Berlin Hbf. tief - Rostock) für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern: RE 4365 (Rostock - Berlin Hbf. tief), RE 56985 (Berlin Hbf. tief - Lutherstadt Wittenberg), S 8 (Lutherstadt Wittenberg - Halle/Saale) sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte Erweiterungen / Änderungen der Zugverbindungen können bei Fahr- planänderungen oder Änderung der Gefährdungslage durch den Po- lizeiführer vor Ort jederzeit vorgenommen werden. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die Zugverbindungen auf den oben genannten Streckenführungen anlässlich der Fußballbegegnung zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem Halleschen FC nutzen Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gem. § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird gem. 3 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht.