"Frühchenstationen erhalten - Sonderregelung beibehalten" heißt der aktuelle Antrag, den die Linksfraktion am kommenden Montag für die Sitzung des Kreistags eingereicht hat. Hintergrund sind aktuelle Berichte, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste beschlussfassende Organ im Gesundheitswesen, ab 2024 für die Aufrechterhaltung des Status „Perinatalzentrum Level 1“ für Frühchenstationen, eine Mindestanzahl von 25 jährlichen Fällen (Neugeborene unter 1.250 Gramm) vorsieht, das würde auch das Klinikum Neubrandenburg betreffen.
Bei Umsetzung dieser Absicht des Gemeinsamen Bundesausschusses und dem weiteren Vorhaben auf Bundesebene, die Regelung des § 136b Absatz 5 SGB V zu streichen,
wäre damit auch das Aus für die beiden „Perinatalzentren - Level 1“ am Dietrich Bonhoeffer Klinikum in Neubrandenburg und an der Unimedizin Greifswald besiegelt.
(Die o.g. rechtliche Selbstbestimmungsregelung sieht bisher vor, dass die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Länder Abweichungen von den Maßgaben des G-BA genehmigen können, wenn bestimmte Leistungen vor Ort geboten sind, um eine flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden.)
Die bestmögliche und flächendeckende medizinische Versorgung aller Menschen und insbesondere auch aller Neu-, Reif- und Frühgeborenen ist von essenzieller Bedeutung und muss unbedingt in der bisherigen Qualität sichergestellt sein und sichergestellt bleiben.
Die Aufweichung bzw. Abschaffung bisheriger o.g. Regelungen, würde in M-V vor allem die ländlichen und überwiegend ländlichen Regionen im östlichen Mecklenburg, in Vorpommern und besonders den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, den größten Flächenlandkreis der Bundesrepublik, treffen. Auch die hinreichende Versorgung des Ostens des Landes Brandenburg wäre gefährdet. Mithin wäre somit großflächig keine Versorgung von Früh- und Reifgeborenen im äußersten Osten Deutschlands mehr gewährleistet. Dieses ist nicht hinnehmbar. Zur Qualitätssicherung bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, der weiteren Verringerung von Säuglingssterblichkeit und von frühkindlich entstandenen Behinderungen, sind deshalb Perinatalzentren der Versorgungsstufe Level 1 flächendeckend, innerhalb zumutbarer Wege, notwendig.
Bei Schließung der Level 1-Stationen in Neubrandenburg und Greifswald ist eine Überlastung der Stationen in Rostock und Schwerin zu befürchten, was in der Folge wiederum Leib und Leben der Mütter und Neugeborenen, auch in der Mecklenburgischen Seenplatte gefährden würde.
Der Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte sollte daher alle Initiativen der betroffenen Kliniken und der Landesregierung unterstützen, die den Erhalt des bisherigen Versorgungsgrades zum Ziel haben.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
- Der Kreistag spricht sich für den Fortbestand der derzeitigen rechtlichen Regelungen des § 136 b SGB V in der geltenden Fassung aus. Hierdurch würde die Frühchenstation auch am Krankenhausstandort Neubrandenburg erhalten, mithin im Kreisgebiet eine flächendeckende Versorgung und allerorts zumutbare Erreichbarkeit gewährleistet.
- Der Kreistag begrüßt die Aktivitäten des Wirtschaftsministers Glawe (CDU) zum Erhalt der Früchenstationen in Mecklenburg-Vorpommern. Er ermuntert die Landesregierung, im Bestreben um den Erhalt der Level 1 – Stationen, alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen.
- Der Kreistag bittet das Präsidium des Kreistages in seinem Namen eine Resolution an den Bundestag und den Gemeinsamen Bundesausschuss zu senden, um auf den Erhalt der Früchenstation in der Mecklenburgischen Seenplatte in der bisherigen Form zu drängen.
- Der Kreistag beauftragt den Landrat sich an alle Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern zu wenden und von ihnen Engagement zum Erhalt der Früchenstationen einzufordern. Weiterhin wird der Landrat gebeten, sich mit gleichlaufender Absicht direkt an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, Erwin Rüddel (CDU/CSU) und an Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, zu wenden.
- Der Kreistag ruft die BürgerInnen und Bürger dazu auf, sich mit Petitionen an den Deutschen Bundestag zu wenden, die eine Abkehr von den Absichten zur Streichung des noch bestehenden Gestaltungsspielraums der Länder bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen zum Inhalt haben.