Wissenschafts- und Kulturministerin Bettina Martin hat am Donnerstag über die geplante Novellierung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes informiert. "Der Gesetzentwurf ist auf den Weg gebracht", erklärte Ministerin Martin. "Spitzenforschung braucht Spitzennachwuchs. Der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern steht im bundesweiten und internationalen Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftler. Die Landesregierung wird deshalb die Nachwuchsförderung in Wissenschaft und Kunst in Mecklenburg-Vorpommern neu aufstellen."
Die Hochschulen werden damit im Wettbewerb um Spitzenkräfte gestärkt. Das ist ein Ergebnis der intensiven Beratungen mit den Hochschulen zur Landesgraduiertenförderung. Die Förderung wird veränderten Bedingungen in der Wissenschaft und veränderten Lebensbedingungen angepasst. "Wir befinden uns in einem tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozess, für den die Wissenschaft besonders wichtig ist. Ein Baustein, um den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern dabei zu stärken, ist der Wettbewerb um Spitzennachwuchs", erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.
Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst sollen mit neuen Landesstipendien flexibler arbeiten und leben können. "Die Stipendien sollen deutlich steigen, die Laufzeiten für Forschungsvorhaben verlängert werden. Außerdem soll der Anteil von Frauen in Wissenschaft und Kunst weiter steigen", hob Bettina Martin hervor. "Spitzenforschung braucht Spitzennachwuchs mit einer Spitzenförderung. So bieten wir dem Nachwuchs gute Chancen. Dafür stellen wir uns neu auf."
Wissenschaftsministerin Bettina Martin stellt die wesentlichen Eckpunkte der Neuaufstellung vor, die nachfolgend zusammengefasst sind.
- Stipendien für wissenschaftliche und künstlerische Vorhaben wettbewerbsfähig machen und an veränderte Lebensbedingungen anpassen.
Wir wollen das Leben für junge Forschende und Kunstschaffende erleichtern und die Graduiertenförderung attraktiver für Bewerberinnen und Bewerber machen. Das Stipendium soll auf 1.500 EUR monatlich erhöht werden. Das derzeitige Stipendium in Höhe von 1.000 EUR bzw. 1.100 EUR monatlich ist nicht mehr auskömmlich und im Vergleich zu anderen Stipendien im Bundesgebiet nicht wettbewerbsfähig. Mit der Erhöhung lägen die Landesstipendien höher als beispielsweise ein Landesstipendium in Berlin oder Hamburg. Ein Wettbewerbsvorteil für den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. - Erhöhung des Frauenanteils in Wissenschaft und Kunst
Bei der Stipendienvergabe soll die Frauenförderung stärker in den Mittelpunkt rücken. Wenn in einer jeweiligen Fachwissenschaft oder in einer Kunstrichtung der Frauenanteil unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitenden unter 50 % an der betreffenden Hochschule beträgt, so ist das Stipendium bei gleichwertiger Qualifikation an die weibliche Bewerberin zu vergeben.
Diese Regelung gilt so lange, bis ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern besteht. Gleiches gilt, wenn Männer unterrepräsentiert sind. - Verlängerung der wissenschaftlichen Stipendien auf drei Jahre - mehr Zeit für Forschung und weniger Bürokratie.
In der Wissenschaft haben sich die Anforderungen geändert. Es wird viel häufiger interdisziplinär und vor allem auch international gearbeitet. Das braucht mehr Zeit für Forschung. Die neue Laufzeit von drei Jahren macht den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Den Nachwuchswissenschaftlern steht ein volles Jahr mehr für Forschung zur Verfügung. Der bürokratische Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Stipendienende wird entzerrt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft vergibt bereits Stipendien über drei Jahre. - Förderung der Interdisziplinarität: Zweitbetreuer muss nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern sein
Die Doktorandinnen und Doktoranden können auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns als Zweitbetreuer gewinnen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind damit auch deutlich flexibler bei der Auswahl ihrer Betreuerinnen und Betreuer. Das fördert Interdisziplinarität und Internationalität der Forschungsvorhaben und kommt den Geförderten und dem Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu Gute. - Mehr Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs
Wir wollen die künstlerische Nachwuchsförderung stärken. Pro Jahr sollen künftig drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien vergeben werden. Bisher ist es nur eines pro Semester. Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium wird für ein Jahr vergeben. Diese Förderdauer hat sich bewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann es eine Verlängerung um drei Monate geben. - Modernisierung des Gesetzes selbst
Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wird der Gesetzestext um die Regelungen über die Voraussetzungen der CDF-Stipendien, Bestimmungen über das Ende, die Rücknahme, die Unterbrechung, den Widerruf usw., erweitert. Außerdem erfolgen redaktionelle Überarbeitungen.
Im Jahr 2020 hat das Land 67 Graduiertenstipendien vergeben, 32 davon an Frauen. Im Jahr zuvor waren es 78, wovon 36 an Frauen vergeben wurden.