![Angelschein für die Müritz](/assets/images/r/fischereischeinpruefung-bjhajxcg22rwfdp.jpg)
Für den 09. Mai 2022 ist die nächste Fischereischeinprüfung der Stadt Waren (Müritz) geplant, die im Hortzentrum Waren (West), Hans-Beimler-Straße 43, stattfinden soll. Verbindliche Anmeldungen zur Fischereischeinprüfung können bis zum 02. Mai 2022 bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) eingereicht oder im Bürgerbüro persönlich abgegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, das Anmeldeformular per E-Mail an gewerbe@waren-mueritz.de zu senden. Während der gesamten Prüfung, gilt für alle Teilnehmer Maskenpflicht.
Hinweise zur Fischereischeinprüfung
- Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung obliegt jedem Prüfungsteilnehmer selbst. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist ebenso möglich, wie das Selbststudium (z. B. unter www.fs-pruefungstest.m-v.de ).
- Prüfungsteilnehmer aus anderen Bundesländern werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der Fischereischeinprüfung des Landes M-V in anderen Bundesländern von den dortigen fischereirechtlichen Vorschriften abhängig ist.
- Die Prüfungsteilnehmer haben sich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FSchPrVO spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde, bei der sie die Prüfung ablegen wollen, zur Prüfung anzumelden.
- Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer können die Fragestellung sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich (Attest) nachzuweisen. Die Prüfungsbehörde bestimmt über die Ausnahmemöglichkeit im Einzelfall.
- Die Prüfungsfragebögen können im Anschluss an die Prüfung oder später ausgewertet werden. Hierüber entscheidet die Prüfungsbehörde.
- Gemäß Tarifstelle 304.3.1. der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung-FschPrVO, Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro für Teilnehmer unter 18 Jahre und 25,00 Euro für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.
- Die Wiederholung der Prüfung ist beliebig oft möglich und bedarf jedes Mal einer erneuten Anmeldung.
- Mit der Anmeldung zur Fischereischeinprüfung entsteht bereits die Gebührenschuld, unabhängig von der Prüfungsteilnahme.