ASP ist nicht nur ein brandenburgisches Problem
Die Diskussion über geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestimmte weitgehend die Tagung der Agrarminister im saarländischen Weiskirchen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus appellierte an seine Amtskollegen, zusammenzustehen und gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen.
„Die Afrikanische Schweinepest ist kein brandenburgisches Problem. Sie betrifft ganz Deutschland. Die Schweinehalter, die Landwirte ja die gesamte Bevölkerung erwarten, dass wir hier stringent und koordiniert vorgehen“, so Backhaus.
Der Minister zeigte sich enttäuscht darüber, dass es der Bundesministerin nicht gelungen ist, die Grundlagen für den Bau eines durchgehenden, festen Wildschutzzauns auf beiden Seiten der Grenze zu Polen zu bauen. Er forderte die Länder und den Bund auf, den Bau fester Zäune entlang der Grenze auch zu den anderen Nachbarstaaten gemeinsam zu finanzieren.
„Auch eine Beteiligung der EU ist hier gefragt. Die ablehnende Haltung sowohl des Bundes als auch einiger Länder enttäuscht mich sehr. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein fester Wildschutzzaun eine zentrale Säule unseres Konzepts ist, den Eintrag des Virus zu verhindern., sagt Minister Backhaus.
„Ich fordere die Bundesministerin auch auf, sich an der Pürzelprämie, die M-V bereits seit 2017 auszahlt und damit den Abschuss von Wildschweinen besonders honoriert, zu beteiligen. Die verstärkte Wildschweinbejagung ist eine grundlegende Voraussetzung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Zudem brauchen wir eine bundesweite Imagekampagne für Wildschweinfleisch. Die Läger sind voll, der Preis ist total im Keller. Wenn die Jäger das Wild nicht loswerden, sinkt ihre Bereitschaft zur verstärkten Bejagung.
Ein weiteres Thema der Konferenz liegt dem Minister seit Langem am Herzen. Die Ökosystemleistungen der Wälder sollen besser honoriert werden.
„Die Forstpolitik in Deutschland ging bisher davon aus, dass unter Normalbedingungen und auf großer Fläche die Holzerlöse ausreichen würden, um die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundenen positiven gesellschaftlichen Leistungen Erholung, Naturschutz, Wasserschutz, die heute unter dem Begriff der Ökosystemleistungen zusammengefasst werden, auf Dauer aufrechtzuerhalten. Aber angesichts der Erderwärmung mit all ihren katastrophalen Begleiterscheinungen steht dieses bewährte Erfolgsmodell mehr als in Frage. Vielfach mussten zuvor vitale Waldbestände – mit erheblichen Qualitätseinbußen und durch das Überangebot zu stark abgesenkten Holzpreisen verkauft werden. Die Einnahmen decken mancherorts noch nicht einmal mehr die Ausgaben der Holzernte,“ sagt der Umwelt- und Forstminister.
Selbst wenn die Beseitigung der Waldschäden und die mittlerweile entstandene Wiederbewaldungsfläche von rund 285.000 Hektar unter Einsatz von Bund und Ländern (800 Mio. Euro und 500 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes) wieder aufgeforstet werde, seien die finanziellen Probleme der Forstbetriebe nicht gelöst, so Backhaus weiter. Es sei schon heute absehbar, dass den durch Substanzverlust geschädigten Forstbetrieben die finanziellen Mittel fehlen werden, um das forstliche Fachpersonal auf der Fläche, die notwendige Waldpflege, den Waldschutz, die Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Wege, etc. zahlen zu können. Es seien daher dringend neue Wege der Finanzierung nötig.
„Die Idee ist nicht neu, schon vor über 30 Jahren wurde über Erholungsbeiträge, den Wasserpfennig und den Vertragsnaturschutz diskutiert. Aber nichts davon wurde wirklich flächenrelevant umgesetzt. Es entspricht politischer und ökonomischer Vernunft, dass in einer Zeit, in der der klimaschädliche CO2-Ausstoss aus Industrie und Haushalten mit Abgaben belegt wird, die Fähigkeit von Wäldern, CO2 im Wald und in den Holzprodukten zu binden und dadurch andere CO2-intensive Produkte zu substituieren, finanziell abgegolten wird“, sagt Backhaus abschließend.
Der von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Beschlussvorschlag, wonach die illegale Aktion von Greenpeace In FFH-Gebieten der deutschen AWZ konsequent geahndet werden sollte, wurde von einigen Ländern mit dem Argument abgelehnt, dass die AMK dafür nicht zuständig sei.