Bei Hauptwohnsitz Waren (Müritz) winkt Begrüßungsgeld
Mit einer finanzielle Umzugsbeihilfe für Auszubildende will die FDP/MUG-Fraktion Auszubildende zum Umzug nach Waren (Müritz) bewegen. Zudem könnten städtische Unternehmen mit dieser Förderung werben und eine Ausbildung im mecklenburgischen Soleheilbad noch attraktiver machen. Ein entsprechender Antrag an den Stadtpräsidenten Rüdiger Prehn wurde durch die FDP/MUG-Fraktion samt Begründung jetzt zugestellt.
Beschlussempfehlung - Die Stadtvertretung möge beschließen:
1. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister eine Satzung zur Förderung von Auszubildenden und Schülern im Rahmen einer Umzugsbeihilfe zu erstellen.
2. Die entsprechende Satzung soll folgende Ziele beinhalten:
- Die Umzugsbeihilfe soll mindestens 200,00 Euro pro Ausbildungs- bzw. Schuljahr betragen.
- Anspruchsberechtigt sollen Auszubildende und Schüler sein, die ihren Hauptwohnsitz nach Waren (Müritz) ummelden.
- Die finanzielle Zuwendung soll mit dem Zeitpunkt enden, wo die jeweilige Ausbildung abgeschlossen ist und auf maximal 5 Jahre begrenzt sein.
3. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister einen Entwurf der entsprechenden Satzung bis spätestens zum 31.12.2019 gegenüber der Stadtvertretung schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Die vorgeschlagene Umzugsbeihilfe soll dazu dienen die Auszubildenden und Schüler, die während ihrer Ausbildung in Waren (Müritz) wohnen, dazu zu motivieren Ihren Hauptwohnsitz auch nach Waren (Müritz) zu verlagern. Mit der entsprechenden Beihilfe wird den Auszubildenden und Schülern auf der einen Seite eine kleine Förderung eröffnet, die gerade in Zeiten der Ausbildung sehr hilfreich ist und auf der anderen Seite erhält die Stadt Waren (Müritz) mit der Ummeldung des Hauptwohnsitzes auch die entsprechenden Schlüsselzuweisungen.
In diesem Zusammenhang kann das Instrument der Umzugsbeihilfe dazu führen, dass gerade Unternehmen in unserer Stadt mit dem Vorteil der städtischen Umzugsbeihilfe werben können und damit im Wettbewerb um die Auszubildenden ggf. einen kleinen Vorteil erlangen können. Hierbei handelt es sich also auch um einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für die im Stadtgebiet Waren (Müritz) ansässigen Unternehmen.
Hinzu kommt, dass die Stadt Waren (Müritz) die Kosten, die sie tatsächlich im Rahmen der Unterhaltung der Infrastruktur hat, auch für den Teil der Bevölkerung erstattet bekommt, der bisher, wenn überhaupt, lediglich mit Nebenwohnsitz in Waren (Müritz) wohnt, aber tatsächlich die Infrastruktur vollumfänglich nutzt. Es findet also eine Annäherung zwischen den tatsächlichen Nutzern und den möglichen Nutzern statt.