In der Stadt Waren (Müritz) wird der Jahreswechsel wohl eher ruhig. Nicht nur Silvesterpartys und andere Veranstaltungen wurden durch die Corona-Landesverordnung weitestgehend untersagt, auch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie Ansammlungen und Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen in der Stadt Waren (Müritz) wurde zum Jahreswechsel 2021/2022 durch die Stadtverwaltung in Waren (Müritz) per Allgemeinverfügung untersagt.
Auf Grundlage der 88 1,4, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V vom 27. April 2020 sowie der vierten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, wurde durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz), in Vertretung durch den Stellvertreter Dietmar Henkel die Allgemeinverfügung am 28. Dezember 2021 erlassen. Demnach sind Ansammlungen und Zusammenkünfte sowie das Abfeuern von Pyrotechnik der Klasse F2 auf folgenden öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen der Stadt Waren (Müritz) untersagt:
- verkehrsberuhigte Bereiche
- Neuer Markt und Alter Markt
- Festplatz Zum Amtsbrink
- öffentliche Grünanlagen
- öffentliche Spiel- und Sportplätze
- Stadthafen und Promenaden
- öffentliche Parkplätze
- alle weiteren öffentlich gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Flächen
- alle sonstigen öffentlichen Flächen
Ausgenommen von dieser Regelung ist das sogenannte Kleinstfeuerwerk Klasse F 1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk).
Für die Allgemeinverfügung der Stadt Waren (Müritz) gilt eine zeitliche Begrenzung vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis zum 01.01.2022, 24:00 Uhr.
Zuvor wurde sich bereits auf dem Corona-Gipfel darauf geeinigt, dass es ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern geben soll. Gleichzeitig werden zum Jahreswechsel größere Menschenansammlungen untersagt.