Laut der Verordnung über die Entschädigung in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung EntschVO M-V) können Präsidenten der Stadtvertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 30.000 Einwohnern höchstens 600 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung erhalten. Das ist völlig legitim und der Höchstsatz wurde auch in Waren (Müritz) als Aufwandsentschädigung für den Präsidenten der Stadtvertretung angesetzt. Und an jene Aufwandsentschädigung will Toralf Schnur als Stadtvertreter derzeit rütteln.
Nach Ansicht des Stadtvertreters von der FDP sind die Vergütungen „der Ersatz entgangenen Arbeitsverdienstes, die Reisekostenvergütung sowie die Betreuungskosten. Die Aufwandsentschädigung ist Ersatz von Auslagen und Entschädigung auch für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung und das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko. Sie kann nach Maßgabe dieser Verordnung als pauschalierte funktions- oder sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung gewährt werden.“
Nun hat sich Rüdiger Prehn, als Präsident der Stadtvertretung, dafür entschieden, Vereine, Verbände und andere soziale Einrichtungen Monat für Monat mit einer finanziellen Unterstützung zu fördern und das Ehrenamt zu würdigen. So wurden bereits der Verein Schmetterlingshaus e.V., der Warener Innenstadtverein, die Warener Tafel, der Müritzsportclub Waren, die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte, die THW Jugend, die Kirchgemeinde St. Georgen, der Förderverein der Dethloff-Schule, die RAAbatz-Medienwerkstatt, das Hospiz Waren (Müritz), der Förderverein Kirchenmusik Waren – St. Georgen e.V. und die Lebenshilfe Waren gGmbH mit großzügigen Spenden bedacht. Eine schöne und zu würdigende Geste mag man meinen und die Ehrenamtler haben sich mit Sicherheit auch über die Wertschätzung gefreut. Gutes tun und drüber reden, praktizierte auch Rüdiger Prehn und veröffentlichte auf seinem Blog „Von der Aufwandsentschädigung als Präsident der Stadtvertretung spende ich einen Teil für Vereine und Verbände“ und genau daran stört sich jetzt der FDP-Politiker.
„Der angefügten Spendenliste ist zu entnehmen, dass der Präsident der Stadtvertretung offensichtlich mindestens 300 Euro pro Monat an Dritte spendet. Dieses Engagement wird in der Sache keinesfalls kritisch gesehen, nur sind die dazu verwendeten Gelder schlicht zweckentfremdet, denn sie dienen ausschließlich der Deckung des Aufwandes. Ein besonderer Betrag zum monatlichen Spenden ist kein Bestandteil der pauschalierten Aufwandsentschädigung.“
„Es mag für Dritte befremdlich erscheinen, dass das soziale Engagement des Präsidenten der Stadtvertretung durch den Antragsteller hinterfragt wird. Allerdings ist es die Aufgabe der Stadtvertretung das Geld der Steuerzahler entsprechend der gültigen Rechtslage bestmöglich zu verwalten. Die Entschädigungsverordnung des Landes sieht nun einmal keine Zahlung von öffentlichen Geldern für das Spenden von Amtsträgern vor. Niemand würde auf die Idee kommen einem irgendeinem Bürger monatlich 300 Euro zu zahlen, damit dieser dieses Geld nach freiem Ermessen aufteilt. Der Gleiche Fall liegt hier im Ergebnis vor“, führt Toralf Schnur in seiner Stellungnahme aus.
Unterm Strich sieht es der FDP-Politiker so, dass der Präsident der Stadtvertretung die angesetzten 600 Euro nicht als Aufwandsentschädigung benötigt und möchte sie gerne auf der nächsten Stadtvertretersitzung halbieren lassen. So dürfte die Stadtvertretersitzung am 23. Februar 2022 mit dem Punkt 14.2 „Änderung des § 12 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz) (Antrag Herr Schnur)“ für hitzige Diskussionen sorgen.