Polizei erwischt Müritzer und stellt Strafanzeigen
Am Wochenende haben die Beamten des Polizeihauptrevieres Waren zahlreiche Fahrzeugführer festgestellt, die unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ein Fahrzeug geführt haben. Im Ergebnis dessen wurden drei Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (ab 1,1 Promille), zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze und zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von berauschenden Mitteln gefertigt. Zu den einzelnen Fällen:
Am 23.06.2017 gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 26-jährigen Fahrzeugführer auf der Springer Straße in Waren. Er steht im Verdacht, sein Fahrzeug unter Einwirkung berauschender Substanzen geführt zu haben. Hier wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Am 23.06.2017 gegen 23:45 Uhr kontrollierten die Beamten im Falkenhäger Weg in Waren eine 37-jährige Fahrzeugführerin, die ihr Fahrzeug alkoholisiert geführt hat. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,28 Promille ergeben. Blutprobe wurde entnommen, Führerschein und Fahrzeugschein sichergestellt. Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde erstattet.
Am 24.06.2017 gegen 02:00 Uhr kontrollierten die Warener Polizeibeamten auf der Straße Zur Steinmole einen 20-jährigen Fahrzeugführer, der der sein Fahrzeug unter Einwirkung von Alkohol - 0,78 Promille - geführt hat. Hier wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Am 24.06.2017 gegen 10:20 Uhr wurde ein 54-jähriger Fahrzeugführer in der Warener Straße in 17194 Moltzow kontrolliert. Auch bei ihm wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 0,62 Promille ergeben. Auch hier wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Am 24.06.2017 gegen 14:25 Uhr stellten die Beamten einen alkoholisierten Fahrradfahrer fest. Der 67-Jährige befuhr mit seinem Fahrrad den Gehweg in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße, als er von den Warener Beamten kontrolliert wurde. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,5 Promille ergeben. Die Blutprobenentnahme wurde im Warener Klinikum durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet, da die Promille-Grenze für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille liegt.
Am 24.06.2017 gegen 23:30 Uhr kontrollierten die Warener Beamten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen 39-jährigen Fahrzeugführer in 17192 Lehsten, welcher unter Einfluss von Alkohol sein Fahrzeug geführt hat. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,17 Promille ergeben. Die Blutprobenentnahme erfolgte im Klinikum in Waren und der Führerschein wurde ebenfalls sichergestellt.
Am 25.06.2017 gegen 10:10 Uhr wurde ein 18-jähriger Fahrzeugführer in der Strelitzer Straße in Waren kontrolliert. Bei dem 18-Jährigen besteht der Verdacht, dass er unter Einfluss von berauschenden Mitteln sein Fahrzeug geführt hat. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt. Die Führerscheinstelle wurde ebenfalls über den Sachverhalt informiert.
Das Ergebnis der umfangreichen Kontrollen der Warener Polizeibeamten ist erschreckend. Die Folgen von Alkohol und berauschenden Mitteln im Straßenverkehr sind unvorhersehbar. Die Fahrzeugführer gefährden dabei nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer - das könnten Fußgänger, Radfahrer und andere Fahrzeugführer sein - unschuldige Erwachsene, Jugendliche und Kinder könnten betroffen sein!
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang alle Fahrzeugführer eindringlich: Kein Alkohol und keine Drogen im Straßenverkehr!