Fahrzeugbrief, Führerschein oder Pass verloren
ADAC Tipps bei Verlust oder Diebstahl im Ausland
„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ – wer in eine Polizeikontrolle kommt, muss sich jederzeit ausweisen können. Autofahrende, die ihr Führerscheindokument nicht mit sich führen, riskieren in Deutschland zehn Euro Verwarnungsgeld und müssen das Dokument im Nachgang auf dem Revier vorzeigen. Der ADAC gibt Tipps, wenn während der Urlaubsfahrt im Ausland wichtige Papiere abhandenkommen.
Verlust der Dokumente im Ausland
Vor der Abfahrt ist es sinnvoll, sich für einen etwaigen Notfall wie Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten abzusichern. „Reisende sollten eine Kopie von Ausweis, Pass oder Führerschein dabeihaben, es muss aber erkennbar sein, dass es sich um eine Kopie handelt. Die Kopie kann auch digital im Postfach gespeichert sein“, rät Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Ein Ersatz kann schneller beschafft werden, wenn die Nummer, Ausstellungsbehörde und -Datum bekannt sind.
Führerschein
Ein Diebstahl sollte im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden. Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden. Wer ohne Führerschein und Verlustnachweis auf dem Heimweg nach Deutschland mehrere Grenzen zu überqueren hat, muss sonst im jeweiligen Transitland mit einem Bußgeld rechnen.
Dies beträgt aktuell:
- in Österreich 36 Euro,
- in der Schweiz 20 Franken,
- in Italien ab 86 Euro.
Zurück in Deutschland kann ein Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts beantragt werden.
Fahrzeugschein
Auch auf Reisen im Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er verloren oder wird gestohlen, muss der Verlust umgehend bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizei stellt in der Regel eine Bestätigung aus, diese kann bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle als Ersatz für den Fahrzeugschein vorgelegt werden und wird beim Neuantrag des Fahrzeugscheins benötigt. Einen Ersatz für den Schein gibt es nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland.