In der Nacht vom 18.11.2020 zum 19.11.2020 führten die Beamten des Polizeihauptreviers Waren (Müritz) in zwei Fällen Sicherstellungen von Beweismitteln durch.
Im ersten Fall kontrollierten die Beamten in der Teterower Straße in Waren (Müritz) einen Fahrradfahrer aufgrund mangelnder Beleuchtungseinrichtungen. Eine Überprüfung der Rahmennummer des Fahrrades des 21-jährigen gambischen Staatsangehörigen ergab, dass das Fahrrad zur Sachfahndung aufgrund Diebstahls ausgeschrieben war. Da er nunmehr angab, das Fahrrad von einer dritten Person für einen geringen Betrag käuflich erworben zu haben, nahmen die Beamten Strafanzeige wegen des Verdachts der Hehlerei auf und stellten das Fahrrad sicher.
Im zweiten Fall wurden die Warener Beamten gegen 01:30 Uhr des 19.11.2020 wegen unzulässigen Lärms "Am Alten Bahndamm" in Waren (Müritz) zum Einsatz gerufen.
Während der Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Verursacher der Lärmbelästigung konnten die Beamten keinen Lärm feststellen. Jedoch nahmen sie sofort auffälligen Marihuanageruch aus der Wohnung wahr und konfrontierten den Wohnungsinhaber mit dieser Feststellung. Dieser gab in diesem Zusammenhang an, vor einigen Tagen Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Anschließend übergab er den eingesetzten Beamten freiwillig eine geringe Menge Betäubungsmittel aus seiner Wohnung, die in der Folge durch die Beamten sichergestellt wurde.
Die Kriminalkommissariatsaußenstelle Waren (Müritz) führt die Ermittlungen in beiden Fällen.