Europäische Verpackungsverordnung verabschiedet
Packaging and Packaging Waste Regulation soll Verpackungen regeln
Der Europäische Rat hat am 16.12.2024 die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) formell verabschiedet. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt diesen wichtigen Schritt, mahnt jedoch gleichzeitig klare und praktikable Rahmenbedingungen für die Umsetzung an, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft voll auszuschöpfen. „Die PPWR setzt ambitionierte Ziele für Recycling, Rezyklateinsatz und die Gestaltung von Verpackungen. Das ist gut und notwendig. Aber ohne klare Vorgaben und faire Marktbedingungen wird es schwer, diese Ziele zu erreichen“, kritisiert BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Für die Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft ist es jetzt entscheidend, dass die Verordnung mit Maßnahmen flankiert wird, die Investitionen in Recyclingtechnologien und die notwendige Infrastruktur ermöglichen. Ein funktionierendes Recycling scheitert nicht an fehlendem Willen, sondern an fehlenden Voraussetzungen.“ Herausforderungen für die Unternehmen der Branche: Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen müssen verbindlich und europaweit einheitlich definiert werden. Fehlende Standards erschweren den Recyclingprozess und gefährden dessen Wirtschaftlichkeit.
Einsatz von Rezyklaten: Ohne gezielte Marktanreize bleibt der Einsatz von Rezyklaten eine Herausforderung. Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz von recyceltem Material wettbewerbsfähig machen. Infrastruktur und Investitionen: Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, braucht es gezielte Unterstützung für die Weiterentwicklung von Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien. Hier darf die Wirtschaft nicht allein gelassen werden. „Die PPWR enthält viele richtige und wichtige Ansätze, aber ohne eine kraftvolle Umsetzung aller Beteiligten bleiben sie nur Textbausteine ohne Wirkung“, betont BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Das betrifft keinesfalls nur die Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft, sondern auch die zuständigen Behörden in den Ländern. Die Verordnung hat Potential für zusätzliche bürokratische Belastungen, die in der Praxis erschweren könnten. Hier müssen Prozesse vereinfacht und klare Strukturen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die guten Ansätze der PPWR nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern ihre Wirkung in der Realität entfalten.“ Anja Siegesmund weiter: „Wenn Verpackungen recycelbar sein müssen, braucht die Branche auch Verpackungen, die tatsächlich recycelt werden können – und zwar zu wettbewerbsfähigen Bedingungen. Das setzt voraus, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden und dass die Recyclingfähigkeit von Anfang an verbindlicher Teil der Produktgestaltung ist. Ohne diesen Druck verpuffen die guten Ansätze der PPWR im europäischen Markt.“
Die Verordnung setzt neue Maßstäbe für nachhaltige Verpackungsgestaltung, Wiederverwendung und Recycling. „Mit der Verabschiedung der PPWR wird der Weg frei für einheitliche und verbindliche Standards, die Verpackungen europaweit besser recycelbar machen und den Einsatz von Rezyklaten steigern. Dies ist ein echter Gewinn für die europäische Wirtschaft“, betont BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. Der BDE fordert eine konsequente Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene mit klaren Leitplanken und Anreizen für die Wirtschaft: „Wir brauchen Planungssicherheit für Investitionen in innovative Recyclingprozesse und faire Marktbedingungen für Rezyklate. Wenn in der EU die Kreislaufwirtschaft ernst genommen werden soll, müssen jetzt auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden schaffen, die Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft brauchen, um die PPWR in der Umsetzung zum Erfolg zu führen.“ unterstreicht BDE-Präsidentin Anja Siegesmund abschließend.