Nach den Winterferien hieß es für viele Schüler vorerst für zwei Tage nochmals Distanzunterricht. Heute können auch die Schüler bis zur sechsten Klassenstufen nach der auferlegten Zwangspause in die Klassenräume zurückkehren. Und auch die Abschlussklassen sowie die Berufsschüler können auf Präsenzunterricht setzen. Beim Besuch der Schule muss durch Schüler und Eltern erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Hier gibt es das Formular als Download: Formular zur Gesundheitsbestätigung
Regelung des Schulbetriebs bei einem Inzidenzwert über 50
Grundschulbereich
In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.
Klassen 5 und 6
In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.
Abschlussklassen
Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
weitere Klassen der weiterführenden Schulen
Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.
Berufliche Schulen
In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.
Keine Maskenbefreiung für Schüler
Unterdes hat das Greifswalder Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände abgelehnt und setzt auf die Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Rechtsschutzantrag wurde für eine Grundschülerin einer zweiten Klasse eingereicht.