Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" in MV
Am gestrigen Vormittag haben die Beamten der Polizeiinspektion Neubrandenburg an verschiedenen Kontrollstellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Verkehrskontrollen im Rahmen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" durchgeführt. Dabei hatten die Beamten insbesondere die "Zweiradfahrer im Blick".
Im Vordergrund der Kontrollen stand die Präventionsarbeit. Die Beamten haben viele Gespräche mit den Radfahrern geführt. Dabei ging es um die Funktionsfähigkeit des Fahrrades, um das richtige Verhalten im Straßenverkehr und auch um den Rat, zur Sicherheit einen Helm und gut sichtbare Kleidung zu tragen. Höhepunkt der Präventionsarbeit war die kostenlose Fahrradcodierung am Müritzeum in Waren (Müritz). In der Zeit von 10-15 Uhr hatten hier alle Interessierten Zeit, ihr Fahrrad codieren zu lassen. Das kostenlose Angebot wurde von vielen Bürger*innen der Müritzregion genutzt. Die sechs Präventionsbeamten haben in guter Teamarbeit insgesamt 100 Fahrräder codiert.
Die Beamten der Polizeiinspektion Neubrandenburg ziehen nach den heutigen Kontrollen insgesamt ein positives Fazit. In Waren (Müritz) haben die Beamten an der Mozartstraße insgesamt 28 Fahrradfahrer festgestellt, die mit ihrem Fahrrad auf der falschen Straßenseite gefahren sind. Sie haben ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro erhalten. In Röbel/Müritz haben die Beamten an dem Kreisverkehr in der Bahnhofsstraße insgesamt 89 Fahrradfahrer kontrolliert. Bei lediglich zwei Fahrrädern wurden Mängel festgestellt, alle anderen Fahrradfahrer konnten ohne Beanstandungen weiterfahren. In Neubrandenburg haben die Beamten in der Woldegker Straße/Ecke Heinrich-Prillwitz-Straße insgesamt 27 Fahrradfahrer kontrolliert, die den Radweg auf der falschen Straßenseite befahren haben. Des Weiteren stellten sie sechs PKW-Fahrer fest, die an dem dortigen Stopp-Schild nicht ordnungsgemäß angehalten haben.
Die Beamten des Polizeihauptreviers Neustrelitz kontrollierten die Zweiradfahrer in der Strelitzer Chaussee. Bei fünf Fahrrädern stellten die Beamten Sicherheitsmängel fest, sowie bei einem Radfahrer eine unberechtigte Handybenutzung und bei zwei Radfahrern die Nutzung von Kopfhörern, so dass deren Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet war. Erschreckend waren bei zwei Radfahrern die Ergebnisse des Atemalkoholwertes. Noch vor 09:00 Uhr hatten zwei männliche Neustrelitzer einen Atemalkoholwert von 1,46 und 1,47 Promille. Da es sich bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille um eine Straftat "Trunkenheit im Straßenverkehr" handelt, wurden die beiden Radfahrer lediglich belehrt. Zudem mussten sie ihr Rad schieben.