Seit dem 03.11.2022 kontrollieren Beamte der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zusammenhang mit der Verkehrskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" Fahrzeugführer in ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Schwerpunkt "Geschwindigkeit".
Dabei stellten die 69 eingesetzten Kräfte des Polizeipräsidiums Neubrandenburgs an 26 verschiedenen Kontrollstellen insgesamt 510 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen fest (340x außerorts; 170x innerorts).
Trauriger Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer im Bereich des PHR Greifswald, welcher innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 67 km/h (gemessen mit 70 km/h) in einer 30er Zone fuhr. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 260 EUR plus Verfahrenskosten (ca. 30 EUR), 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot in Höhe von 1 Monat vor.
Im Bereich des Landkreises Vorpommern-Rügen erreichte ein Fahrzeugführer außerhalb geschlossener Ortschaften bei zulässigen 100 km/h einen vorwerfbaren Wert von 145 km/h (gemessen demnach 151 km/h, da 6 km/h gem. der 4%-Regelung zuvor abgezogen werden müssen). Dem Fahrzeugführer droht nun ein Bußgeld in Höhe von 160 EUR plus Verfahrenskosten, 2 Punkte in Flensburg sowie ein 1-monatiges Fahrverbot.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock waren 66 Polizeivollzugsbeamte an 33 Kontrollorten eingesetzt. Hier wurden insgesamt 320 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.
Die Polizei rät:
Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Folge sind nicht nur Bußgelder und Fahrverbote - viel schlimmer sind Unfälle, die dadurch entstehen können. Daher denken Sie daran: Auf Sie zu Hause warten Ihre Lieben und die möchten, dass Sie gesund zurückkommen.