Nachdem der MV-Gipfel noch länger als üblich gedauert hat und die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Gesundheits- & Wirtschaftsminister Harry Glawe sowie Bildungsministerin Bettina Martin gestern Abend vor die Kameras getreten sind, steht fest, was in Mecklenburg-Vorpommern öffnen darf und was weiterhin von Schließungen betroffen ist. Das sind die aktuellen Verfügungen ab dem 08. März 2021:
Unabhängig von der regionalen Inzidenz der kreisfreien Städte und Landkreise dürfen ab dem 08.03.2021 landesweit in Mecklenburg-Vorpommern öffnen:
- Buchhandlungen
- Gartencenter
- Außenbereiche der Zoos und Tierparks
- Fahrschulen, Flugschulen
- körpernahe Dienstleistungen, also
- Kosmetikstudios
- Massage-Praxen
- Sonnenstudios
- Nagelstudios
- Tattoo-Studios
Hierbei wird jeweils das Tragen einer medizinischen Maske als Pflicht angesetzt. Bei gesichtsnahen Behandlungen, beispielsweise in der Bart- und Gesichtspflege, wo keine medizinische Maske getragen werden kann, ist ein Schnell- bzw. Selbsttest vorzulegen. Diese Regelung gilt erst ab dem 15.03.2021, weil scheinbar nicht ausreichend Schnelltest in MV verfügbar sind. Aus diesem Grund wurde eine Übergangsfrist geschaffen.
Der Einzelhandel kann uneingeschränkt regional geöffnet werden, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Diese Regelung wurde aber nur der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Vorpommern-Rügen zugesprochen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der ebenfalls aktuell mit 35,6 unterhalb der 50iger-Inzidenz liegt, soll eine gesonderte Entscheidung treffen. „Ich muss dem Landrat, seinem Stellvertreter und den Bürgern ein großes Lob aussprechen“, tönte Ministerpräsidentin Schwesig mit ihrem bekannten politischen Lächeln. Doch das wird die Einwohner und Unternehmer der Mecklenburgischen Seenplatte, Deutschlands größtem Landkreis nicht großartig zufriedenstellen, sie werden eine schnelle Entscheidung aus Neubrandenburg erwarten. Bis dahin bleiben die Innenstädte weiterhin verwaist.
Die angesetzten Öffnungen des Einzelhandels soll ausschließlich für die Bürger der jeweiligen Region nutzbar sein. Eine explizite Kontrolle soll es aber nicht geben.
Derzeit gilt, wenn die Inzidenz landesweit weiter unter 100 ist, wird in den anderen Landkreisen das Einkaufen nur mit "click and meet", also nur mit vorheriger Terminabsprache und Selbstabholung oder Lieferungmöglich sein.
In Mecklenburg-Vorpommern will die Regierung die Luca-App einsetzen und damit auf digitale Nachverfolgung setzen.
Weitere Öffnungen bei Inzidenz unter 50 sind regional für:
- Museen, Galerien
- Bibliotheken
- Sport mit bis zu 10 Personen
vorgesehen.
Bei einer Inzidenz stabil zwischen 50-100 ist es wie folgt erlaubt:
- Museen, Galerien und Bibliotheken nur mit Termin
- Sport nur unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden auf fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt, festgesetzt. Lebenspartner oder -gefährten, die nicht gemeinsam leben, sind ein Hausstand
Die Schulen in Rostock und Vorpommern-Rügen werden ab 08.03.2021 für Schüler ab 7. Klasse im Wechselunterricht geöffnet. Die Mecklenburgische Seenplatte muss sich auch hier selberfinden. In allen Regionen mit Inzidenz zwischen 50 und 100 sollen Schüler noch vor Ostern in die Schule kommen. Es wird zum 22.03.2021 der Regelbetrieb für die Klassen 1-6 und der Wechselbetrieb in den Klassen 7 bis 11 angestrebt.
Zu den Corona- Selbsttest ist es wie folgt geplant: jeder Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern bekommt einmal in der Woche einen Corona-Selbsttest kostenlos über die Apotheken und die Testzentren.
Weiterhin geschlossen bleiben Fitnessstudios, Hotels, Gaststätten und alle andern touristischen Übernachtungsmöglichkeiten.
der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern.
Seit einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das tägliche Leben auch in Mecklenburg-Vorpommern. Von Beginn an haben die Partner des MV-Gipfels eng zusammen-gearbeitet, um das Land bestmöglich durch die Pandemie zu bringen - um die Gesundheit der Menschen im Land zu schützen und um Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Über viele Monate hinweg war Mecklenburg-Vorpommern das Land mit den im Bundesvergleich niedrigsten Infektionszahlen. Dass dies gelungen ist, ist den enormen Anstrengungen insbesondere der Beschäftigten im Gesundheitswesen und den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die nach wie vor bereit sind, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten, um sich und andere zu schützen. Dennoch ist es mit Blick auf die in ganz Deutschland und schließlich auch hier im Land stark gestiegenen Neuinfektionen notwendig geworden, dass sich auch Mecklenburg-Vorpommern am bundesweiten Shutdown beteiligt. Diese umfassenden Maßnahmen haben bis Mitte Februar zu einem deutlichen Absinken der Ansteckungszahlen geführt. Seitdem stagniert die landesweite 7-Tage-Inzidenz jedoch, statt weiter zurückzugehen. Ein immer größerer Anteil der Infizierten steckt sich mit einer mutierten Variante des Corona-Virus an.
Dass die Auslastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivbetten-Belegung zurückgeht, ist positiv, aber kein Anlass für Entwarnung. Das gilt auch für den guten Start der Impfkampagne in Mecklenburg-Vorpommern und die fast abgeschlossene Durchimpfung in den Alten- und Pflegeheimen. Seit dem 27. Dezember 2020 haben in Mecklenburg-Vorpommern 90.329 Personen die Erstimpfung (Grundschutz) erhalten (Stand 05.03.2021). 52.932 Personen sind nach Erhalt der Zweitimpfung bereits voll geimpft. Es fehlt jedoch weiter an Impfstoff, um schneller größere Fortschritte zu machen.
Aufgrund der Fortschritte beim Impfen ist es trotz der deutlichen Zunahme der Corona-Virus-Mutation gelungen, die Auslastung der Intensivbetten-Belegungen und der Beatmungsgeräte auf die niedrigsten Werte in diesem Jahr zu senken. Diese positiven Effekte des Impffortschritts ermöglichen zusammen mit neuen, zusätzlichen Schnell-test- und Selbsttestmöglichkeiten, dass das Land Kontaktbeschränkungen lockern so-wie wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft unter Hygiene-Auf-lagen zum ersten Mal während der Corona-Pandemie bei einer landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 öffnen kann.
Dies ist umso wichtiger, als die Lage in vielen Wirtschaftsbereichen, insbesondere in den Bereichen des Einzelhandels und des Tourismus, zunehmend kritisch ist. Familien sind durch die anhaltenden Herausforderungen von Home-Office und Home-Schooling besonders stark belastet. Die Corona-Müdigkeit wächst. Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Beschäftigte wünschen sich eine Perspektive.
- Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März 2021 in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung, die Landrätin, Landräte und Oberbürgermeister, die kommunalen Landesverbände, die Sozialpartner, die Wirtschaftskammern und die Liga der Wohlfahrtsverbände sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass weiterhin große Um-sicht und wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Auf der anderen Seite braucht es erste Öffnungen und Perspektiven für weitere Schritte aus dem Shutdown. Die Partner des MV-Gipfels vereinbaren daher zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
- Landesweite Öffnungsschritte
Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):
- Buchläden können wieder öffnen.
- Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
- Die Außenbereiche der Zoos, Tier- und Vogelparks sowie botanische Gärten können geöffnet werden.
- Über die Friseure und Betriebe des Heilmittelbereichs hinaus werden Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe unter Auflagen geöffnet. Soweit zu den Auflagen gehört, dass ein negatives Testergebnis vorzulegen ist, gilt dieses Erfordernis erst ab dem 15.03.2021 (Übergangsfrist).
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:
- Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt.
- Für geschlossene Verkaufsstellen des Einzelhandels besteht die Möglichkeit mit Terminvereinbarung zu öffnen.
Hinweis: Wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt, werden diese vorgenannten Lockerungen wieder aufgehoben. Gleiches gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von mehr als 150 (regionale Hotspots).
- Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
- Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wie-der durchgeführt werden.
- Sportmöglichkeiten werden als Individualsport auf einen Personenkreis von 5 Personen aus zwei Hausständen erweitert; Kinder unter 14 Jahren wer-den dabei nicht mitgerechnet. Darüber hinaus ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet, in Gruppen bis zu 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.
Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.
Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:
- Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.
- Die Außengastronomie öffnet für Gäste mit vorheriger Terminbuchung. Wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen, ist ein tagesaktueller, negativer COVID-19-Schnell- oder Selbsttest erforderlich.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sind möglich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen, negativen COVID-19-Schnell- oder Selbst-test verfügen.
Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landes-weite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.
- Regionale Öffnungsschritte
Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundes-durchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:
- Öffnung des Einzelhandels mit Beschränkung der Kundenzahl auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einen weiteren für jede weiteren 20 qm.
- Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.
- Zoos, Tier- und Vogelparks können auch die Innenbereiche öffnen.
- Kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien.
Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.
- Rückfallklausel und Notbremse
Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungs-schritten nach Ziffer 2 Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.
Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht wer-den. Dabei wird bewertet, ob sich jeweils um ein diffuses oder regional klar ab-grenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.
- Quarantäne-VO / Pendler
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Polen in den nächsten Tagen oder Wochen als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird. Damit würden erhebliche Einschränkungen gemäß der Quarantäne-VO einhergehen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht kann es dann nur noch mit einer schärferen Testpflicht geben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Errichtung von zwei neuen Testzentren an der deutsch-polnischen Grenze entschieden, da auf diese Weise der Gesundheitsschutz der Bevölkerung verbessert wird. Zugleich soll Berufspendlerinnen und Berufspendlern, sowie Grenzgängern im deutsch-polnischen Grenzgebiet die Einhaltung der Quarantänevorschriften, insbesondere die Testpflicht, erleichtert werden. In unmittelbarer Grenznähe an den Grenzübergängen in Linken/Lubieszyn und Ahlbeck/Świnoujście werden zwei Schnelltestzentren errichtet, in denen die Berufspendler mit der finanziellen Un-terstützung des Landes und bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen die Tests für maximal 10 Euro erhalten. Darüber hinaus soll das Pendlerprogramm verlängert werden. Die angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze stellt das gesamte Gesundheitssystem, sowie viele Unternehmen, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe vor große Herausforderungen, die hiesige Versorgung und Wertschöpfung aufrecht zu erhalten.
- Testungen
Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests steigt die Wahrscheinlichkeit, Infektionen schnell zu erkennen und durch umgehende Quarantäne (Hinweis: Quarantänepflicht erst nach einem positiven PCR Test in Folge eines positiven Schnell- oder Selbsttest) die Ausbreitung insbesondere der Virusmutationen einzudämmen. Auf der Basis der neuen CoronaVirus Test Verordnung des Bundes, die in der kommenden Woche in Kraft treten soll, können auch in MV die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürger z.B. in kommunalen Testzentren, bei Dienstleistern, Apotheken oder in Arztpraxen einmal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen können.
Die Partner erwarten von der Bundesregierung, dass zügig im Rahmen der Nationalen Teststrategie der Schutz der Beschäftigten durch Tests geklärt wird.
- Kontaktnachverfolgung mittels LUCA-App
Die schnelle und umfassende Nachverfolgung der Kontakte einer infizierten Person ist ein wesentlicher Schlüssel zur Eindämmung der Virusausbreitung. Die Einführung einer digitalen Kontaktnachverfolgung soll den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Gesundheitsämtern diese Herausforderung künftig deutlich erleichtern.
Die LUCA-App bietet die Möglichkeit, Kontakte datenschutzkonform im digitalen Raum abzubilden. Mittels QR-Codes können Besucher ihre Anwesenheit in Veranstaltungsorten oder Einrichtungen kostenlos dokumentieren. Die Eintragung in ausliegende Listen (etwa bei Besuchen in Restaurants und Cafés) oder auf losen Zetteln entfällt damit. Im Fall einer Corona-Infektion können die Gesundheitsämter – und ausschließlich die Gesundheitsämter - die Daten aus der LUCA-App entschlüsseln. Über diese Daten können dann die Kontakte der zu-rückliegenden 14 Tage ermittelt und informiert werden.
Die Partner des MV-Gipfels sehen daher in der landesweiten Einführung der LUCA-App einen wichtigen Baustein hin zu weiteren Öffnungsschritten. Das Luca-System hat mit Rostock und Schwerin schon die ersten Städte aufgenommen – diese werden in das landesweite Luca-System überführt, sobald dieses landesweit fertiggestellt ist. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung treibt gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern die zügige Einführung voran und setzt diese um. Luca wird zentral durch die Landesregierung für das Land, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Unternehmen im Land beschafft und ist damit bundesweit das erste Land, das das Luca-System landesweit umsetzt. Die LUCA-App soll spätestens ab Anfang April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern landesweit eingesetzt werden – bis dahin gilt es unter anderem die Infrastruktur fürs Land aufzubauen, Nutzer-Accounts für die Gesundheitsämter einzurichten, alle Beteiligten zu schulen und auch die Be-triebe und Veranstalter zu informieren und bei Bedarf zu schulen. Diese Schritte hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bereits mit den Entwicklern und Betreibern von LUCA sowie mit den Gesundheitsämtern vor-besprochen. Die Partner des MV-Gipfels werden gemeinsam für die Nutzung der App werben. Nur, wenn die App flächendeckend eingesetzt wird, kann die Kontaktverfolgung gelingen.
- Schule und KiTa
Seit dem Ende der Winterferien hat die Landesregierung mit dem Stufenplan bereits erste Öffnungsschritte für die Schulen ermöglicht. Mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests sowie der vorgezogenen Impfung von Grund- und Förderschullehrkräften werden nun weiterreichende Schutzvorkehrungen an den Schulen zum Einsatz gebracht. Es wird eine Teststrategie eingeführt, die den flächendeckenden Einsatz von Schnell- und zukünftig auch Selbsttests für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler vorsieht. Außerdem wird mit der bereits jetzt beginnenden Impfung der Lehr-kräfte mehr Sicherheit für die Schulen geschaffen. Ausdrücklich begrüßt wird, dass mit dem Beschluss vom 3. März 2021 und den zusätzlichen Schutzmaßnahmen weitere Öffnungsschritte gegangen werden können. Der Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen wird demensprechend weiterentwickelt.
Die Landesregierung hat bereits vor der MPK 2 Millionen Selbsttests für Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte bestellt. Damit sollen Kita und Schule noch besser ab-gesichert werden insbesondere auch bei höheren Inzidenzen. Da die Tests voraus-sichtlich frühestens ab der Woche vom 15. März 2021 geliefert werden, plant die Landesregierung spätestens ab dem 22. März 2021, Kinder und Schülerinnen und Schüler in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner mehr Betreuungs- und Bildungsangebote zu unterbreiten.
Ziel ist es, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner ab dem 22. März 2021 unter Ein-satz von Selbst- und Schnelltests
- alle Kinder wieder am Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas teilnehmen können,
- Grundschulkinder und Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen in den Präsenzunterricht zurückkehren und
- Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 Wechselunterricht erhalten können.
- Abschlussklassen sind weiterhin im Präsenzunterricht.
Für die Kindertagesförderung muss die notwendige Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus mit dem berechtigten Interesse an Planungsperspektiven für Kinder, Jugendliche und Eltern in Einklang gebracht werden. Dazu wird seit dem 22. Februar 2021 der KiTa-Stufenplan des Landes entsprechend der Corona-KiföVO M-V gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgreich umgesetzt.
Mit der sorgfältigen und verantwortungsbewussten Anwendung der Kita-Stufen-Hygienemaßnahmen, die in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales einen wesentlichen Baustein einer verlässlichen Kindertagesförderung im Land dar-stellen, ist der Besuch der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen seit heute in allen Landkreisen und kreisfreien Städten wieder möglich.
Insgesamt muss die besondere Bedeutung der Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder in der Kindertagesförderung abgewogen werden mit der epidemiologischen Lage. Eltern brauchen verlässliche Strukturen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Beschäftigte in der Kindertagesförderung sind vor Infektionen zu schützen.
Impfen und Testen leisten einen wesentlichen Beitrag im Rahmen dieser Öffnungs-strategie. Die vorgezogene Impfung von Beschäftigten in der Kindertagesförderung und von Kindertagespflegepersonen ist daher ein wesentlicher Baustein und wird ab sofort über die Landkreise und kreisfreien Städte realisiert. Zu den Impfberechtigten gehören alle Beschäftigten in Kita, denn ohne die Leitungskraft, ohne die Erzieherin, den Kinderpfleger, die Küchenkraft geht es nicht. Impfungen sind der beste und effektivste Schutz vor Corona-Infektionen. Das hohe Interesse an den freiwilligen Impfungen ist ein gesellschaftlicher Beitrag.
Die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests stellt einen weiteren Baustein dar, der wichtig ist, das Pandemiegeschehen in den kommenden Wochen und Monaten positiv beeinflussen zu können. Deshalb sind für die Kindertagesförderung die freiwilligen asymptomatischen PCR-Tests über Hausärzte und Hausärztinnen weiterhin ein wichtiges Angebot. Sie können jederzeit durchgeführt werden. Darüber hinaus konnten in dieser Woche Schnelltests kurzfristig für solche Kindertagesförderungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden, die über medizinisches Personal die ordnungsgemäße Anwendung der Schnelltests sicherstellen können. Damit kann eine zusätzliche Sicherheit gewährt werden, bis ausreichend Selbsttests zur Laienanwendung bereitstehen.
- Pflege und Eingliederungshilfe
Den Herausforderungen der Pandemie müssen sich höchstvulnerable Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft, ihre Angehörigen und Freunde sowie die Beschäftigten im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe in einem ganz besonderen Maße stellen. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, den pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und auch dem Pflegepersonal, das mit seinem unermüdlichen und oftmals aufopfernden Einsatz zu jeder Zeit die pflegerische Versorgung sichergestellt hat, eine Perspektive zu geben.
Mit der deutschlandweiten Impfkampagne verbessern sich die Möglichkeiten einer Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander – nicht zuletzt auch in den Alten- und Pflegeheimen Mecklenburg-Vorpommerns, in denen die Impfkampagne kurz vor dem Abschluss steht. Der tatsächliche Eintritt des mit der Impfung beabsichtigten Schutzes lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen erkennen.
Unter Berücksichtigung der Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates vom 4. Februar 2021 sowie der Vorschläge des Sachverständigengremiums Pflege und Sozi-ales werden in naher Zukunft und unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit erste Öffnungsschritte in Bezug auf die Besuchs- und Betretensregelungen in den Alten- und Pflegeheimen angestrebt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Teilhabe zu ermöglichen. Soweit der Fortschritt der Impfkampagne es zulässt, sollen perspektivisch auch weitere Angebote und Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe von möglichen Öffnungsschritten erfasst werden.
Bis dahin gilt aber, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. Die Testungen werden mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.
- Kultur
Ein wichtiges Signal ist, dass nun auch eine Perspektive für die schrittweise Öffnung der Kultur geschaffen wurde. Unsere Gesellschaft braucht die Kultur - gerade in schwierigen Zeiten. Wir werden den vielen Kulturschaffenden in MV eine Perspektive eröffnen und das kulturelle Leben in MV schrittweise wiederbeleben.
- Gastronomie und Tourismus
Tourismus und Gastronomie benötigen Perspektiven. Der unter bestimmten Bedingungen ab 22. März möglichen Öffnung der Außengastronomie sollen möglichst schnell weitere Schritte zur Öffnung touristischer Bereiche folgen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen vor allem zum Infektionsschutz werden mit Rücksicht auf den nötigen Vorlauf zeitnah beraten.
- Impfungen gegen Covid 19
In Mecklenburg-Vorpommern werden seit dem 27. Dezember 2020 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. Durch die gute Einbindung der Landkreise, kreisfreien Städte und weiterer Einrichtung wie beispielweise Krankenhäuser konnten die zur Ver-fügung stehenden Impfstoffdosen bisher gut an die Bevölkerung verteilt werden. Momentan stehen in Mecklenburg-Vorpommern drei verschiedene Impfstoffe der Hersteller BioNTech, Moderna und AstraZeneca zur Verfügung. Begonnen wurde die Impfkampagne des Landes mit Impfungen für Bewohner und Personal in Alten- und Pflegeheimen. Mit Stand 02.03.2021 konnten bereits Impfangebote in 99% der vollstationären Pflegeeinrichtungen des Landes gemacht werden, in 94% der Einrichtung wurden auch schon die Zweitimpfungen durchgeführt und ein Voll-schutz der vulnerablen Gruppen erreicht. Parallel dazu wurde auch das Personal in Krankenhäusern durch die Abgabe von Impfstoffmengen einbezogen, sodass auch Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko Impfangebote erhalten hat.
Seit dem 7. Januar 2021 können auch zuhause lebende, über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot bekommen. Hierzu werden diese zentral durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) alphabetisch angeschrieben.
Die Vergabe der Impftermine an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfolgt weiterhin entsprechend der Priorisierung der aktuell gültigen Corona-Impfverordnung über das Callcenter. Hierdurch wird eine gerechte Auswahl der Impflinge gewährleistet.
Durch die Corona-Impfverordnung wird es in Zukunft möglich sein, weitere besonders gefährdete Gruppen, wie beispielsweise Lehrkräfte und Personal in Kindertagesstätten, prioritär zu impfen. Diese werden zukünftig der Priorität 2 zugeordnet werden. Für die unter 65-Jährigen der Priorität 2, die ein Impfangebot mit AstraZeneca erhalten, wurde jetzt die Terminvergabe eröffnet. Da die Impfstoffmenge für alle drei verfügbaren Impfstoffe nach wie vor Lieferengpässen unterliegt, wird weiterhin das Verfahren der zentralen Terminsteuerung über das Einladungsmanagement des Callcenters erfolgen, um ein objektives Verfahren nach der Priorisierung zu gewährleisten.
Die Einbindung niedergelassener Ärzte in die Impfkampagne wird momentan auch bundesseitig geprüft und bei ausreichender Versorgung an Impfstoffen erfolgen. Hier-für werden entsprechende Verteilungsszenarien und Lieferketten abgestimmt. Lan-desseitig werden ebenfalls Vorgespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer geführt, um entsprechende Verfahren vorzubereiten. Die An-passung der Corona-Impfverordnung durch den Bund ist jedoch notwendig, um die regelmäßigen Impfungen in niedergelassenen Arztpraxen anbieten zu können.
- Wirtschaftshilfen
Bei den Bundeshilfen konnten bis Ende Februar weitere wichtige Entwicklungen er-reicht werden. Das betrifft sowohl die erweiterte November- / Dezemberhilfe, die nun-mehr beantragt werden kann, als auch die Überbrückungshilfe III mit dringend benötigten Klarstellungen zu den branchenspezifischen Regelungen, wie zum Beispiel für den Einzelhandel.
Landesspezifische Problemstellungen der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht oder nicht ausreichend von Bundesprogrammen erfasst werden, adressiert das Land von Beginn der Pandemie an mit eigenen Programmen. So hat das Land gleich zu Beginn der Pandemie u.a. die Soforthilfe des Bundes auf Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet, mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für laufende betriebliche Ausgaben bestimmte Beschäftigtengruppen gewährt.
Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, hat das Land das Programm in den vergangenen Wochen mit zusätzlichen Hilfen für den Einzelhandel und das Gastgewerbe sowie für die Qualifizierung von Auszubildenden inhaltlich ergänzt und mit der Verlängerung wesentlicher Bestandteile eine zeitliche Perspektive bis zur Jahresmitte geschaffen. Bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurden die Liquiditätshilfen in Form von Darlehen (rückzahlbare Corona-Liquiditäts-hilfe II und rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe II für den stationären Einzelhandel), die Zuschüsse zu Sonderzahlungen an Kurzarbeiter (Neustart-Prämie), die Hilfen für den Neustart von Livespielstätten und das Investitionsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Im Übrigen wurde die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit können Unternehmen mit coronabedingten Einnahmeausfällen in den kommenden Monaten neben den Bundeshilfen auch weiter auf die ergänzende Unterstützung des Landes zurückgreifen.
Um auch solchen Unternehmen Hilfsleistungen anbieten zu können, die trotz der um-fangreichen Angebote durch das Raster der Unterstützungsleistungen fallen, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, einen Härtefallfonds einzurichten.
Das Land wird seine Anstrengungen in den kommenden Monaten fortsetzen, um Unternehmen und Beschäftigte auch weiterhin durch die Krise zu begleiten und deren Folgen abzumildern. Neben der effizienten Umsetzung der Programme bedeutet dies insbesondere die Fortsetzung des Einsatzes für die Interessen der Unternehmen und der Beschäftigten im Land beim Bund, zum Beispiel in einem zu erarbeitenden Konjunkturprogramm nach dem Lockdown.
Um Problemstellungen weiter frühzeitig erkennen und Lösungen – auch mit dem Bund – erarbeiten zu können, wird das Land seinen engen Austausch mit der Wirtschaft und bewährte Formate wie den Wirtschaftsfokus MV fortsetzen.
- Ausblick
Ende März 2021 wird der MV-Gipfel wieder zusammenkommen, um vor dem Hinter-grund des aktuellen Infektionsgeschehens über die Umsetzung der Ergebnisse des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 und das gemeinsame weitere Vorgehen zu beraten. Auch in der Zwischenzeit werden sich die Partner im Rahmen der verschiedenen dafür zwischen Ihnen vereinbarten Formate zu aktuellen Themen und Fragestellungen aus-tauschen.