Entlastung der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Backhaus kündigt 8-Punkte-Plan an
Die Stimmung in der Landwirtschaft ist weiterhin angespannt. Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich mit einem Schreiben an den Bundeskanzler gewandt und Vorschläge unterbreitet, die Erleichterungen für die Branche bringen sollen. „Das Agrarpaket der Regierungsfraktionen geht mir nicht weit genug. Wir müssen uns das Vertrauen der Branche und der Menschen im ländlichen Raum wieder zurückerobern. Dafür bedarf es Taten statt Worte“, sagte Backhaus beim traditionellen Bauerntag auf der MeLa. Trotz bestehender Haushaltszwänge wirbt er dafür die Belange des Ernährungssektors wieder stärker in den Fokus zu rücken: „Die Land- und Ernährungswirtschaft sind systemrelevant. Es geht um nicht weniger als um unsere Versorgungssicherheit. Die Branche ist die Basis unserer wirtschaftlichen Entwicklung.“
Für Mecklenburg-Vorpommern hat er einen konkreten Fahrplan: Auf dem Bauerntag stellte er einen 8-Punkte-Plan vor, an dem er politische Entscheidungen in diesem Bereich ausrichten möchte. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion: „Die Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sollen zuallererst durch die Tier- und Pflanzenproduktion Geld verdienen. Weitere Standbeine werden in Zukunft die Erbringung von Leistungen für die Gesellschaft, etwa im Naturschutz, sein, sowie die Möglichkeit, durch Energieerzeugung Einkommen zu erzielen“, skizzierte Minister Dr. Backhaus seine Vorstellungen für die Branche.
Ein kostendeckender Erzeugerpreis ist der Ausgangpunkt für ökonomische Stabilität in den Betrieben, aber auch für die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen: „Wer für seine Arbeit fair entlohnt wird, ist auch bereit und finanziell in der Lage, sich über die eigentliche Erwerbsarbeit hinaus zu engagieren. Das ist eine ganze einfache Rechnung“, sagte er weiter. Die Realität ist aktuell eine andere: Ohne die Agrarfördermittel aus Brüssel sehe es auf vielen Höfen düster aus. Hinzu kommt, dass die Bereitstellung dieser Fördermittel mit hohen bürokratischen Hürden verbunden ist.
Seine wichtigsten Anliegen sind: „Entbürokratisierung auf allen Ebenen. Wenn es uns gelingt, die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik deutlich zu entschlacken und weitestgehend bundeseinheitliche Standards zu schaffen, z.B. bei den Förderprogrammen für Umwelt- und Klimamaßnahmen, dann sind wir ein ganzes Stück weiter“, so der Minister.
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet Backhaus zufolge intensiv daran, Regelungen zu vereinfachen, dass sich für die Landwirte zügig eine Verbesserung der ökonomischen Situation einstellt: Auf dem Bauerntag verkündete Dr. Backhaus u.a., dass das Dauergrünlanderhaltungsgesetz M-V zur Erleichterung für die Landwirte an das Bundesrecht angepasst wird. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 ha. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.“
Weiterhin stellte Minister Backhaus in Aussicht, die Landesbauordnung ändern zu lassen. Abstimmungen mit Bauminister Christian Pegel dazu laufen. Ziel ist, die Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen oder unter bestimmten Anforderungen zu streichen. Konkret sollen die Genehmigungen zum Betreiben mobiler Geflügelställe oder Umbauten von Schweinehaltungen hin zu mehr Tierwohl vereinfacht und beschleunigt werden. Damit die Tierhalter bei Investitionen in Tierwohl und Klimaschutz noch besser unterstützt werden, wird das maximal förderfähige Investitionsvolumen im Agrarinvestionsförderungsprogramm (AFP) zum Jahresbeginn 2025 von 2 auf 2,5 Millionen Euro angehoben. In 2024 werden über das AFP Investitionen in Höhe von 36 Millionen Euro unterstützt.
Auf die Düngeverordnung machte Minister Backhaus erneut zum Thema: Ich werde mich gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der Bundesdüngeverordnung einsetzen. Wir müssen erreichen, dass die Landwirte, die umweltbewusst arbeiten, dieses Engagement durch geringere Auflagen bei der Düngung honoriert bekommen. Ich möchte hin zu mehr Verursachergerechtigkeit in diesem Bereich. Aber dazu benötige ich die Unterstützung der Landwirte. Bitte nutzen Sie die HIN-Datenbank, tragen Sie ihre Angaben zur Düngebedarfsermittlung und zur Düngung ein, seien sie transparent, um ein reales Bild von der tatsächlichen Nährstoffsituation der Landwirtschaft in den roten Gebieten aufzuzeigen. Damit geben Sie mir Argumente an die Hand, um ihre Interessen hoffentlich erfolgreich vertreten zu können.“
Landwirte sind gut beraten, ihre Einkommensquellen zu diversifizieren. „Wichtige Standbeine können in Zukunft die erneuerbaren Energien sein. Die Branche besitzt in diesem Bereich große Potenziale, die es zu heben gilt, z.B. mit Blick auf die Biomasse. Im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energieträgern wie Wind und Sonne ist Strom aus Biogasanlagen unabhängig vom Wetter, er lässt sich speichern und flexibel einsetzen, z.B. wenn der Bedarf im Stromnetz am größten ist“, sagte Minister Backhaus.
Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 530 Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von 300 MegaWatt in Betrieb. Die durchschnittliche installierte Leistung beträgt ca. 560 Kilowattel pro Anlage. Die Biogasanlagen können 668.000 3-Personenhaushalte mit Strom und 122.000 3-Personenhauashalte mit Wärme versorgen. Schätzungen der Branche zufolge werden ca. 10 Prozent des Potenzials in Nahrungs- und Fernwärmnetze eingespeist.
Die Biogasanlagen im Land könnten insgesamt 4.000 Gigawattstunden Strom und Wärme pro Jahr liefern, das sind ca. 8,7% Anteil am Primärenergieverbrauch von M-V. Die Anlagen sparen jährlich 462.000 Tonnen Erdgas und Öl sowie 1,2 Millionen Tonnen CO2 ein. Die benötigte Maisfläche beträgt (rechnerisch!) etwa 108.000 Hektar.
Die 8 Punkte zur Entlastung der Landwirtschaft und zur Sicherung der Lebensmittelproduktion auf einem Blick:
- Bürokratieabbau auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
- Entschlackung der GAP (bundeseinheitliche Standards, Fokus auf wenige, zielgerichtete Förderprogramme)
- Überarbeitung der Bundesdüngeverordnung mit dem Ziel bundeseinheitliche und verursachergerechtere Verfahren zu etablieren
- Entschärfung im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M-V mit dem Ziel den Ackerstatus von Flächen zu erhalten, auch bei langfristiger Nutzung als Grünland
- Anpassung der Landesbauordnung um Genehmigungsverfahren, die zum Tierwohl und Klimaschutz beitragen, zu beschleunigen
- Anhebung des maximal förderfähigen Investitionsvolumens im AFP von 2 auf 2,5 Millionen Euro ab 2025 mit dem Ziel Tierhalter zu unterstützen, die in moderne und Tierwohlorientierte Ställen investieren wollen
- Gründung einer Arbeitsgruppe zu Biomasse-Anlagen mit dem Bauernverband
- Brief der MinisterpräsidentInnen der ostdeutschen Bundesländer an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur GAP und dem ländlichen Raum.