Flüchtlinge aus der Ukraine können bei der Einreise in die EU ihre Heimtiere mitbringen, werden jedoch dringend darum gebeten, dass die Fellnasen baldmöglichst einem Tierarzt vorgestellt werden. Hintergrund ist, dass in der Ukraine im vergangenen Jahr mehrere Hundert Tollwutfälle amtlich registriert worden sind, die Tollwut in Deutschland jedoch als weitestgehend ausgerottet gilt. Tollwut ist auf den Menschen übertragbar, nicht heilbar, und führt unbehandelt in der Regel zum Tod. Personen, die Flüchtlinge mit Tieren bei sich aufgenommen haben, werden gebeten mit diesen über die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches zu sprechen.
Die Sorge, dass Tiere den Besitzern entzogen werden, ist unbegründet. Der Tierarzt wird lediglich den Gesundheitsstatus des Tieres, insbesondere hinsichtlich der Tollwut, überprüfen, ggf. Maßnahmen einleiten (Isolierung, Antikörper-Titer-Bestimmung, Impfung, Mikrochipping) und einen Heimtierausweis ausstellen. Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten.
Ukrainische Haustierbesitzer werden zudem gebeten, ihr Tier beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, (vla@lk-seenplatte.de oder 0395-57087-2270, -4538 oder -2275). Auch der Tod eines eingereisten Tieres ist unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
Інформація для власників домашніх тварин
Українці можуть в’їхати до Німеччини зі своїми домашніми тваринами без подання заяви на отримання дозволу відповідно до Регламенту (Європи) 576/2013. Однакo необхідно подати звіт до ветерінарного та харчового управління (veterinaeramt@kreis-vg.de або 03834 - 8760 3801), щоб можна було перевірити стан здоров’я тварин на наявність сказу. або іншіх захворювань Тоді можуть знадобитися такі заходи, як видача посвідчення тварини, мікрочіпування, вакцинація проти сказу, визначення антитіл до сказу або ізоляція. Подальший порядок дій буде уточнено індивідуально після звернення до ветеринарної служби.
Тварин у власників не забирають!
Informationen für Tierhalter
Tierhalter aus der Ukraine dürfen bis auf Weiteres mit ihren Haustieren nach Deutschland einreisen ohne vorher eine Genehmigung nach Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen. Allerdings soll eine Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen (vla@lk-seenplatte.de oder 0395-57087-2270, -4538 oder -2275), sodass der Gesundheitsstatus der Tiere hinsichtlich einer Tollwutinfektion geprüft werden kann.
Gegebenenfalls sind dann Maßnahmen wie Ausstellung eines Heimtierausweises, Mikrochipping, Tollwut-Impfung, Tollwut-Antikörper-Titer-Bestimmung oder Isolierung nötig. Das weitere Vorgehen wird nach der Kontaktaufnahme zum Veterinäramt individuell
geklärt. Tiere werden ihren Besitzern grundsätzlich nicht weggenommen!