Die Kreistagsmitglieder als Bürgervertreter müssen hilflos mit ansehen, wie die Allgemeinverfügungen des Landrates - bzw. seiner nicht von Einwohnern gewählten Stellvertreter - am laufenden Band erlassen werden. Dabei schießen diese oft noch über gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeiten hinaus, wie eine anfängliche nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr. Nun zeigen zahlreiche Urteile, im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte von Bürgern und gegen die Regierungen und Verwaltungen, auf, wie schnell Kompetenzen durch letztere überschritten werden. Aus diesem Grund fordert die AfD-Fraktion der Mecklenburgischen Seenplatte eine unverzügliche Einberufung des Kreistags Mecklenburgische Seenplatte mit dem Beratungsgegenstand „Corona-Krise und Auswirkungen auf den Landkreis“.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:
- Einwohnerfragestunde und Anhörung zu Corona-Themen.
- Einrichtung einer wöchentlichen Telefonkonferenz zur Corona-Lage oder vor dem Erlass von Allgemeinverfügungen mit den Fraktionsspitzen inkl. Geschäftsstellen mit folgenden Inhalten: a) Information der Kreistagsmitglieder, b) Direkte Beantwortung von Fragen der Kreistagsmitglieder, c) Erhebung eines Meinungsbildes der Fraktionen (Zustimmung/Widerspruch) zu geplanten Maßnahmen.
- Aussprache über die gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Allgemeinverfügungen.
- Auskunft über den Stand der Corona-Impfungen im Landkreis, im Vergleich zu anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in MV.
- Änderung der Hauptsatzung in §5 Abs. 2 Satz 2 von: „Sollten die Anfragen von der Landrätin bzw. dem Landrat nicht gleich beantwortet werden können, so soll die Beantwortung wie auch bei schriftlichen Anfragen in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Eingang im Kreistagsbüro erfolgen.“ in: „Sollten die Anfragen von der Landrätin bzw. dem Landrat nicht gleich beantwortet werden können, so muss die Beantwortung wie auch bei schriftlichen Anfragen in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang im Kreistagsbüro erfolgen.“.
- Anhörung und Befragung des Kreiselternrates zur Situation der Schüler und Eltern und Anhörung der Forderungen aus dessen aktueller Pressemitteilung.
- Anhörung und Befragung der IKT-Ost zu den von ihr umgesetzten Maßnahmen zur Digitalisierung von Schulen und Bildung.
- Anhörung und Befragung des Jugendamtes und des Sozialamtes zur Entwicklung der Gewalt in Familien und gegen Kinder durch die Corona-Krise. (Anfragen LR III/3/2021, LR III/4/2021)
- Anhörung und Befragung der Wirtschaft, insbesondere von beispielhaft betroffenen Unternehmern.
- Abwahl des 2. stellvertretenden Kreistagspräsidenten, aufgrund der auf der letzten Kreistagssitzung vorgetragenen Umstände, die auch im Protokoll vermerkt sind.
- Aussprache zum Umsetzungsstand des Programms „Demokratie leben“ am Beispiel der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter der Gremien des Kreistags, die nicht das Verhältnis der Fraktionsstärken im Kreistag abbilden.
"Es wird zur Gewohnheit, dass das Machbare ausgeschöpft wird und Möglichkeitsgrenzen ausgetestet sowie überschritten werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich immer mehr Demokratiedefizite entwickeln. Die Corona-Krise wirkt hier sichtbar verstärkend, mit dem Wettbewerb um die strengsten Maßnahmen. Uns ist bewusst, dass der Landrat Erlasse fertigen kann. Er hat aber ebenso die Möglichkeit, vor Maßnahmen die Kreistagsmitglieder zu informieren und die Meinungen der Bürgervertreter über ihre Fraktionsspitzen einzuholen. Damit gibt es keine einsamen Entscheidungen ohne Beteiligung der Bürger mehr. Es entstehen Rückhalt durch Bürgervertreter und Verständnis bei Einwohnern zur Bewältigung einer Krise. Allerdings brauchen die gewählten Vertreter für ein Meinungsbild, sowie Unterstützung bzw. Widerspruch, auch Zahlen und Fakten. Die schleppende Beantwortung von Anfragen der Kreistagsmitglieder - unter Ausnutzung und Überschreitung der Soll-Antwortfrist - mit teils unvollständigen oder falschen Antworten. Mit der 28-tägigen Soll-Antwortfrist, statt der vorherigen 21-tägigen Muss-Antwortfrist, ist nun eingetreten, was wir bei der Diskussion zur Änderung der Hauptsatzung befürchtet und deshalb dieser nicht zugestimmt haben. Darum möchten wir die Selbstentrechtung der Kreistagsmitglieder mit der Änderung der Hauptsatzung rückgängig machen. Wir fordern umgehende Antworten und Informationen zu Corona-Themen. Transparenz und Einbindung der Einwohnervertreter, als Selbstverständlichkeiten in einer Demokratie, wirken gegen den derzeit überall berichteten Vertrauensverlust oder verstärken diesen andernfalls. Aus diesem Grund ist es ebenso wichtig, dass die Corona-Krise und deren Auswirkungen, schnellstens auf einem separaten Kreistag besprochen und Bürger gehört werden - und diese nicht an den Rand eines Kreistages Ende März geschoben werden", so Robert Schnell als AFD-Fraktionsvorsitzender.