Seit dem 01. Januar 2024 erhalten Versicherte in der Arztpraxis statt des rosafarbenen Scheins für verschreibungspflichtige Medikamente das neue E-Rezept. „Viele Menschen haben noch Fragen zum E-Rezept und wissen nicht genau, was sie erwartet“, stellt Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach mehreren Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und Nachfragen im Ministerium fest. Dabei bietet das E-Rezept nach Einschätzung von Drese gleich mehrere Vorteile.
Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept in der Praxis zu erhalten und in der Apotheke einzulösen. So können Patientinnen und Patienten das Rezept zunächst über ihre Gesundheitskarte nutzen. „Die Karte haben die allermeisten beim Arztbesuch ohnehin bei sich“, so Drese. Über diese könnten die Apotheken das Rezept dann auslesen.
Darüber hinaus steht eine eigene E-Rezept-App zur Verfügung. Die Arztpraxis kann das Rezept in der App für die Abholung in der Apotheke hinterlegen. Die Versicherten müssen sich einmalig für die Nutzung mit einer PIN-Nummer, die ihnen ihre Krankenkasse mitteilt, in der App anmelden. „Durch die App sparen Patientinnen und Patienten viel Zeit. Sie können unter anderem nachschauen, in welcher Apotheke ihr Medikament verfügbar ist und müssen für Folgeverschreibungen im gleichen Quartal nicht erneut ihre Praxis konsultieren“, erklärt Drese.
Zudem sei es mit der App möglich, Medikamente für Dritte abzuholen. „Das entlastet zum Beispiel pflegende Angehörige sowie Familienmitgliedern von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“, so die Ministerin. „Die App ist also eine zusätzliche Serviceleistung, deren Nutzung aber natürlich rein freiwillig erfolgt.“
Alternativ kann die Arztpraxis auch nach wie vor einen Papierdruck ausstellen. Dieser enthält einen Rezept-Code. Die Apotheke scannt den Code und händigt das benötigte Medikament wie gewohnt aus. Die Testphase für das E-Rezept hat bereits im September 2022 begonnen. Seitdem können Apotheken E-Rezepte mit den Krankenkassen verrechnen. „Viele Praxen haben im Laufe dieser Zeit bereits auf das E-Rezept umgestellt“, erklärt Drese. Falls dennoch technische Probleme auftreten, gibt Drese Entwarnung. Ersatzweise könnte auch noch der rosa Zettel ausgestellt werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sei in jedem Fall sichergestellt.