Am gestrigen Montag wurden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte drei Fahrzeugführer festgestellt, die unter erheblichem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilnahmen.
Bereits gegen 13:00 Uhr rief eine Hinweisgeberin in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg an. Sie meldete einen vor sich fahrenden PKW mit auffälliger Fahrweise auf der L20 zwischen Silz und Malchow. Der betreffende Fahrzeugführer wurde durch umgehend eingesetzte Beamte des Polizeireviers Röbel am Ortseingang Malchow gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung bei dem 47-Jährigen ergab einen Wert von 3,78 Promille.
Am Abend des 18.10.2021 untersagten die Beamten des Polizeihauptreviers Demmin einem 48-jährigen Transporterfahrer die Weiterfahrt. Zeugen sahen den Mann gegen 18:00 Uhr in der Pfarrer-Wessels-Straße in Demmin, wie er im sichtbar angetrunkenen Zustand in sein Fahrzeug stieg und davonfuhr. Sie informierten die Polizei, die den beschriebenen Transporter zunächst nicht feststellen konnte. Gegen 19:45 Uhr wurde er schließlich am August-Bebel-Platz angetroffen. Er pustete 2,48 Promille in das Messgerät.
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg in der zurückliegenden Nacht gegen 00:50 Uhr (19.01.2021) einen 61-Jährigen in der Neubrandenburger Humboldtstraße unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken fest. Nicht nur die Fahrweise in Form von Schlangenlinien erschien den Beamten auffällig, sondern darüber hinaus auch motorische Einschränkungen des Fahrzeugführers. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille.
Aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde gegen die drei Fahrzeugführer, die allesamt deutsche Staatsangehörige sind, Strafanzeige erstattet. Zur Bestimmung des genauen Alkoholisierungsgrades erfolgten Blutprobenentnahmen in den örtlichen Kliniken. Darüber hinaus wurden die Führerscheine und Fahrzeugschlüssel durch die Beamten sichergestellt. Bis auf Weiteres ist den Männern somit das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei geführt.