Kriminalpolizei ermittelt und befragt Einwohner
Wie bereits berichtet, hat der Bürgermeister von Zislow am 07.02.2019 einen Brief mit weißem Pulver erhalten, auf welchem "Anthrax" stand. Daraufhin erfolgten umfangreiche polizeiliche Maßnahmen, bis am Morgen des 08.02.2019 feststand, dass es sich nicht um Anthrax handelt.
Die Beamten der Kriminalpolizei haben daraufhin die Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Der besagte Brief wurde zur kriminaltechnischen Untersuchung an das Landeskriminalamt MV geschickt. In der vergangenen Woche haben die ermittelnden Beamten den Bürgermeister von Zislow aufgesucht, um diesen zum Sachverhalt zu vernehmen und sich ein Bild über die allgemeine Lage in Zislow zu verschaffen. In diesem Zusammenhang haben die Beamten auch mit der Abnahme von freiwilligen DNA - Proben begonnen, um dadurch den Absender des Briefes an Hand von Spuren ermitteln zu können.
In diesen Tagen haben ca. 20 Bewohner aus Zislow eine Vorladung der Kriminalpolizei erhalten. Die Beamten haben diese Bewohner in das Heimathaus nach Zislow eingeladen, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Es sollen Vernehmungen durchgeführt, sowie Speichelproben und auch Schriftproben genommen werden. Diese polizeilichen Maßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis.
Nach Auswertung dieses Treffens werden die weiteren polizeilichen Maßnahmen geplant. Über diese Maßnahmen wird unaufgefordert nachberichtet.
Erstmeldung:
Am 07.02.2019 um 15:35 Uhr erhielt das Polizeirevier Röbel über die Rettungsleitstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Kenntnis über eine verdächtige Briefsendung mit weißem Pulver, die in 17209 Zislow an der Wohnanschrift des Bürgermeisters zugestellt wurde.
Nach bisherigem Kenntnisstand hatte die Ehefrau des Bürgermeisters am Nachmittag den Briefkasten geleert und darin einen Briefumschlag ohne Absender aufgefunden. In dem Briefumschlag befand sich loses weißes Pulver und ein Zettel auf dem lediglich das Wort "Anthrax" und ein lachender Smiley standen. Daraufhin verständigte das Ehepaar die Rettungsleitstelle, welche umgehend die Polizei, die Feuerwehr aus Neustrelitz mit ihrem Gefahrgutzug und die Freiwillige Feuerwehr aus Stavenhagen alarmierte. Vorsorglich wurden zudem ein Rettungswagen und ein Notarztwagen entsendet.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte bestätigte sich der Sachverhalt vor Ort. Der Einsatzraum wurde daraufhin weiträumig abgesperrt.
Die Feuerwehr konnte den verdächtigen Umschlag samt Pulver um 17:35 Uhr sichern. Gegenwärtig wird der Umschlag mit dem Pulver zur genauen Bestimmung auf dem direkten Weg durch den Gefahrgutzug in das Robert-Koch-Institut nach Berlin verbracht.
Da gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich tatsächlich um Anthrax handelt, wurden der Bürgermeister und seine Ehefrau in ihrem Haus unter Quarantäne gestellt. Da zudem eine Kontamination der unmittelbaren Nachbarn nicht ausgeschlossen werden kann, wurden auch diese in ihren Häusern unter Quarantäne gesetzt. Es handelt sich hierbei um 11 weitere Personen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Personenschaden.
Der Gefahrenort wird bis auf weiteres durch die Feuerwehr abgesperrt. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird unaufgefordert nachberichtet.
- Nachmeldung:
Wie bereits berichtet, kam es am gestrigen Nachmittag in Zislow zu einem Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr, nachdem der Bürgermeister an seiner Wohnanschrift einen Brief mit einem verdächtigen weißen Pulver erhalten hatte. Aufgrund dessen wurden umfangreiche Absperr- und Sicherungsmaßnahmen rund um den Einsatzort getroffen. Das Pulver wurde noch am Abend durch den Gefahrgutzug der Feuerwehr in das Robert-Koch-Institut nach Berlin verbracht.
Im Ergebnis der Untersuchung teilte das Institut am heutigen Morgen, d. 08.02.2019, um kurz vor 7 Uhr mit, dass es sich um keinen biologischen Stoff und damit nicht um Milzbrand handelt. Die Untersuchungen, um welchen Stoff es sich handelt, dauern weiter an.
Die Maßnahmen am Einsatzort wurden dementsprechend beendet und die Quarantäne aufgehoben.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachtes der Bedrohung gegen den unbekannten Absender aufgenommen. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine Strafandrohung von bis zum einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.