In Linstow findet heute die 31. Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes MV statt. An der Versammlung wird auch der für die Jagd zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, teilnehmen. Im Vorfeld würdigt der Minister das Engagement der Jägerschaft im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefährlich, stellt aber eine massive Bedrohung für die Schwarzwild- und Nutztierbestände im Land dar.
„Am 10. September wurde die ASP erstmals in Deutschland nachgewiesen. Zunächst in Brandenburg und kurze Zeit später in Sachsen. Mittlerweile gibt es 2.028 Fälle in den beiden Ländern. Mit dem Nachweis in Barnim in Brandenburg ist die Seuche auf 25 Kilometer an die Landesgrenze zu MV vorgedrungen. Das erfüllt mich mit Sorge. Ich bitte daher die Weidgenossinnen und Weidgenossen, in noch stärkerem Maße als bisher gezielt nach verendetem Schwarzwild in ihren Revieren zu suchen. Für aufgefundenes Fallwild, das beprobt und in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt wird, gibt es eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro.
Für den ASP-Ausbruchsfall droht uns jedoch eine Katastrophe. Der Ausbruch und ihre Ausbreitung bedeuten erhebliches Tierleid. Und am Ende gefährdet die ASP auch menschliche Existenzen - denn die Schweinehaltung ist ohnehin bereits schwer angeschlagen. Die wirtschaftlichen Folgen eines ASP-Ausbruchs für die schweinehaltenden Betriebe (200 Betriebe, ca. 830.000 Hausschweine) und die Ernährungswirtschaft im Land wären dramatisch (Schaden fast 1 Mrd. Euro pro Jahr). Als Land haben wir bereits Maßnahmen ergriffen. Vom 64 Kilometer langen Schutzzaun entlang der Grenze zu Polen, über mobile Zäune, die eingelagert sind, bis hin zur Ausbildung von Fallwildsuchhunden und der Bereitstellung von Sammel- und Entsorgungssystemen. Wir sind vorbereitet. Aber zentral ist das Engagement der Jägerschaft. Nur wenn es gelingt, die Schwarzwildbestände zu reduzieren, kann verhindert werden, dass sich die Seuche im Falle eines Ausbruchs unkontrolliert ausbreitet. Dass man sich auf die Jägerschaft verlassen kann, hat sie im vergangenen Jagdjahr bewiesen. Eine Rekordstrecke von fast 107.000 Stück Schwarzwild steht zu Buche. Das verdient Dank und Anerkennung. Die vom Land ausgelobte Pürzelprämie von 50 Euro pro erlegtem Stück soll denn auch Ausdruck der Wertschätzung sein.
Wenn solche Mengen an Wildfleisch anfallen, kann es aber auch zu Problemen bei der Vermarktung kommen. Deswegen unterstützen wir die Jägerinnen und Jäger bei der Anschaffung von Kühltechnik. 170 Anträge auf Förderung sind bereits eingegangen und zum Teil schon beschieden. Es geht aber auch darum, Wildfleisch als hochwertiges und gesundes Nahrungsmittel stärker zu bewerben. Wer weiß schon, dass Wildfleisch mit einem Eiweißgehalt von 23 Prozent noch vor Rind-, Schweine- oder Geflügelfleisch liegt? Ich habe daher mit Mitteln aus der Jagdabgabe das Projekt „Verbesserung der Wildvermarktung für die Landesjägerschaft gemeinsam mit der Landesforstanstalt“ angeregt und der Landesjagdverband setzt dieses jetzt um. Für das erste Projektjahr 2021 wurden 80.000 Euro bewilligt. Geplant ist eine Laufzeit von zunächst drei Jahren. Mit dem Projekt soll der Begriff „Wild aus Mecklenburg-Vorpommern“ zu einer Marke weiterentwickelt werden.
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Bereiche des Handels und der Gastronomie die Vorzüge des Produktes „Wild" aus einheimischen Wäldern und hiesiger Jagd näher zu bringen. Die Wildvermarktung soll verbessert werden. Kommunikations- und Vertriebsstrukturen sollen ausgebaut und Synergien genutzt werden.“
Der Minister spricht auch das Thema Wildwirkungsmonitoring an. Es dient der Ermittlung des Wildeinflusses auf das Waldökosystem im Gesamtwald. Ende vergangenen Jahres wurde das Konzept für das neue Verfahren zur Abstimmung mit dem Landesjagdverband vorgelegt.
„Im Frühjahr 2021 fanden in 8 ausgewählten Hegegemeinschaften im Land die Außenaufnahmen in einem Testlauf statt. Da zu dem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage für die Außenaufnahmen im Wald geschaffen waren – sie liegen erst seit dem 1. Juli 2021 vor – erfolgten die Außenaufnahmen auf freiwilliger Basis. Es hat mich wirklich sehr gefreut, dass weit über 80 % der Waldbesitzer dem zugestimmt haben“, so Minister Backhaus.
„Die Datenerhebung im Rahmen des Wildwirkungsmonitorings ist so angelegt, dass die Aufnahmen objektiv und wertungsfrei durchgeführt werden. Das beginnt bereits bei der Flächenauswahl, für die ein 1x1-Kilometer-Raster über das Land Mecklenburg-Vorpommern gelegt wird. Alle Rasterpunkte, die in einer Waldfläche liegen, das sind bei einer landesweiten Erhebung rund 5.500 Punkte, werden in die Datenerhebung einbezogen.
Durch dieses Stichprobendesign werden subjektive Verzerrungen ausgeschlossen, da die GPS-Koordinaten der Rasterpunkte direkt als Mittelpunkt für die Aufnahmen dienen.
Insbesondere die Diskussionen der letzten Monate haben mir gezeigt, dass das Wildwirkungsmonitoring nur über den Austausch aller Beteiligten – insbesondere Waldbesitzer, Jäger, Waldbewirtschafter, Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften – funktionieren kann. Die Basis für diesen Austausch sollen die objektiv und wertungsfrei erhobenen Daten bilden.
Dabei wird das Wildwirkungsmonitoring einen Beitrag zum Interessensausgleich für Flora und Fauna bilden. Insofern lege ich große Hoffnung und Erwartung insbesondere in den kommunikativen Ansatz des Verfahrensentwurfes und bitte darum, sich auch zukünftig konstruktiv in die Erarbeitung des Wildwirkungsmonitorings einzubringen und die weitere Einführung positiv zu begleiten“, so Backhaus abschließend.