Unseriöse Handwerker, sogenannte Dachhaie, machen regelmäßig mit der Not der Kunden lukrative Geschäfte. Zuletzt wurde am vergangenen Mittwoch in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock versucht, mit scheinbar professionellen Handwerkerleistungen nachdrücklich an Geld zu gelangen. Zwar blieb es hier beim Versuch, dennoch warnt die Polizei vor dem Abschließen solcher Haustürgeschäfte.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sollen verdächtige "Handwerker" Mitte der Woche im Bereich Neukalen aufgefallen sein. Dort kam es nach polizeilichen Erkenntnissen zu keinen abgeschlossenen Geschäften.
Beim Fall aus Thürkow (Landkreis Rostock) teilte ein Bewohner am 17.02.2021 gegen 12:15 Uhr der Polizei mit, dass an seiner Haustür drei Bauarbeiter stehen würden. Sie wären mit einem blauen Kleintransporter vorgefahren und drängten ihn nun, ein Angebot für die Arbeiten am Dach erstellen zu dürfen. Der Mann ließ sich jedoch nicht beirren, die vermeintlichen Dachdecker fuhren davon.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wurden 2019 mindestens 40 solcher Betrugsfälle und Hinweise bei der Polizei zur Anzeige gebracht, 2020 waren es etwa die Hälfte weniger.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock sind im Zusammenhang mit falschen Handwerkern, insbesondere mit angeblichen Dachdeckern, im Jahr 2019 mindestens 17 Betrugsfälle bzw. Hinweise zu "reisenden Handwerkern" eingegangen. 2020 wurden ähnlich viele gemeldet.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wurde bereits mehrfach in Pressemitteilungen über solche Fälle berichtet und davor gewarnt, so beispielsweise in Malchow. Vorfälle wurden auch im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock in der Vergangenheit immer wieder zur Anzeige gebracht.
Unabhängig der angebotenen handwerklichen Leistung ist das Vorgehen der Täter nahezu einheitlich: In der Regel tauchen Personen als Handwerker/Dachdecker innerhalb eines bestimmten Zeitraums an mehreren Adressen einer Ortschaft auf und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden u.a. an ihren Hausfassaden, Dächern, Regenrinnen an. Gleichzeitig bieten sie an, diese zu beheben. Die Schäden sind häufig auch tatsächlich vorhanden. An der Haustür werden mit Hausbesitzern mündlich Preise für die handwerklichen Tätigkeiten ausgehandelt. Die Preise sind entweder von Anfang an viel zu hoch angesetzt oder sind nach Fertigstellung plötzlich um ein Vielfaches erhöht. Die Bezahlung geschieht dann bar vor Ort, oft durch "Druckausübung" und sogar durch die Forderung, sofort zu Geldinstituten zu fahren, um Geld zu holen.
Einen klassischen finanziellen Schaden zu beziffern ist schwer. Das Problem dabei: Einerseits haben Geschädigte zwar für eine erbrachte Leistung bezahlt, andererseits aber eben viel zu viel. Deshalb wird in der Regel neben Betrug auch wegen Wucher ermittelt, also nach § 291 des Strafgesetzbuches.
Es kann davon ausgegangen werden, dass solche angeblichen Handwerker momentan wieder in ganz Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sind, um minderwertige Leistungen, wie beispielsweise Dacheindeckungen und Reinigen von Dachrinnen, Restaurationen älterer Möbel oder Fassadenreinigungen zu stark überhöhten Preisen anzubieten.
Daher nutzen die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg den aktuellen Anlass, um vor spontanen Vereinbarungen mit Handwerkern zu warnen, die nicht bestellt worden sind
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:
- Bleiben Sie misstrauisch, bei "Haustürgeschäften" und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker.
- Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit "offizieller" Beschriftung beirren. Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie das der Polizei mit.
- Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden.
- Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.
- Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben.
- Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine
rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. - Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.
- Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.