Mecklenburg-Vorpommern macht weiter auf
In der Kabinettsklausur der Landesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaft und Sozialverbänden ist am 30. Juni 2020 über weitere Lockerungen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im MV-Plan entschieden worden. Hier alle wichtigen Änderungen, die am 10. Juli 2020 in Kraft treten.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Die Zahl der Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern ist weiter niedrig. Deshalb haben wir uns zu weiteren Öffnungen entschieden. Es muss aber alles dafür getan werden, dass sich die lokalen Infektionen in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Gütersloh, nicht zu einer zweiten Welle ausweiten. Deshalb bitte ich unseren Bürgerinnen und Bürger darum, weiter achtsam zu sein. Das Virus ist noch da und es gibt noch keinen Impfschutz. Wir müssen auch weiter auf Schutzstandards setzen.
Zum 10. Juli 2020 gibt es folgende Änderungen:
Zentrale Schutzmaßnahmen
- Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es wird künftig keine strikte Vorgabe mehr geben, mit wievielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen und bewegen darf. Empfohlen wird allerdings, soziale Kontakte auch weiterhin auf das Notwendige zu beschränken, den Personenkreis möglichst konstant zu halten, wo immer möglich, Abstand zu halten und dort, wo das nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Es bleibt dafür bei den Abstandsregeln - mindestens 1,5 Meter - und der Pflicht, in bestimmten Situationen, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr oder im Wartebereich von Arztpraxen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Lockerungen beim Mund-Nasenschutz im Einzelhandel sollen bis zur Kabinettssitzung am 14.07. geprüft werden.
Öffnungen
- Kitas: Ziel ist es, zum 1. August die Kinderbetreuung wieder im vollen Umfang anbieten zu können. Erzieherinnen und Erzieher können sich begleitend testen lassen
- Schule: Im neuen Schuljahr 2020/2021 soll es für alle Kinder einen täglichen, verlässlichen Unterricht in der Schule geben. Lehrerinnen und Lehrer können sich begleitend testen lassen.
- Tourismus: Tagesbustouren aus anderen Bundesländern nach MV sind ab dem 10.07. wieder möglich, weil sich bei einer Busreise die Kontakte besonders gut nachverfolgen lassen. Ansonsten bleibt es aber beim Verbot von Tagesausflügen nach MV.
- Sport: Sportwettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern (200 bei Innen-, 500 bei Außenveranstaltungen) sind im landesweiten Freizeit- und Breitensport wieder möglich
- Gastronomie: Verlängerung der Öffnungszeit auf 2 Uhr. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder zugelassen.
- Familienfeiern können auch wieder in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Vereinsheimen, Dorfgemeinschaftshäusern oder soziokulturellen Zentren stattfinden. Tanzen und Buffets sind unabhängig vom Veranstaltungsort erlaubt.
- Veranstaltungen sind künftig mit bis zu 200 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich beim Einhalten von Abstandsregeln erlaubt. Ausnahmegenehmigungen für maximal 400 Personen im Innen- sowie höchstens 1.000 Personen im Außenbereich sind möglich.
Weitere Einzelmaßnahmen
- Öffnung von Spezialmärkten, wie zum Beispiel Floh- oder Töpfermärkten, nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt
- Abschaffung der Einkaufswagenpflicht
- Abschaffung der 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.
- Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt
- Öffnung von Messen unter Auflagen
Was bleibt geschlossen?
- Clubs und Diskotheken (hier wird eine Arbeitsgruppe Konzepte entwickeln, wie schrittweise geöffnet werden kann)
- Weiterhin sind Großveranstaltungen und Volksfeste nicht möglich
Wann tritt das in Kraft?
Die neue Verordnung soll am kommenden Dienstag, 7. Juni, vom Kabinett beschlossen werden und zum 10. Juli in Kraft treten. Die nächste große Entscheidungsrunde mit Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden soll am 4. August 2020 stattfinden.