Beim gestrigen Corona-Gipfel wurden erneut weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens festgelegt. Zwar wurde kein genereller Lockdown verhängt, dennoch: Spätestens ab 28. Dezember 2021 dürfen sich nur noch zehn Personen treffen, die geimpft oder genesen sind. Ungeimpfte dürfen sich lediglich mit zwei weiteren Personen eines Haushalts treffen. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Maßnahmen bereits ab dem 24. Dezember 2021 durchgesetzt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verkündete am Dienstagabend auf einer Pressekonferenz in Schwerin: „Die Lage wird sich drastisch verschärfen, das sagen uns die Wissenschaftler. Und darum machen wir uns ernste Sorgen.“ Im Schweriner Kabinett plant man derzeit den Katastrophenfall, der durch einen Krisenstab durchgespielt wird. So befürchte man große Infektionen und Quarantänefälle in sensiblen Bereichen wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Pflege und Krankenhäusern.
Aus diesem Grund wird per Landesverordnung ab dem Heiligabend das Zusammentreffen von mehr als zehn Personen, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren, verboten, die als geimpft oder genesen gelten. Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei weiteren Personen aus einem Haushalt treffen.
Große Silvesterfeiern werden untersagt. Es gilt ein Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Zudem wurde der Verkauf von Böllern und Raketen untersagt. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist erlaubt, die Landesregierung rät aber davon ab. Clubs und Diskotheken müssen erneut zum 28. Dezember 2021 schließen. Auch große Sportveranstaltungen, wie Fußballspiele, werden ohne Zuschauen auskommen müssen. Eine allgemeine Impfpflicht soll jetzt schneller durchgesetzt werden.
Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen können derzeit weiterhin Gäste empfangen. Hier gilt in Mecklenburg-Vorpommern die 2-G plus Regel.