Auf der Müritz ist es in Sachen Bootstourismus und maritimer Sport noch ruhig. Hier, wo sonst Hausboote und Charteryachten dicht an dicht die Wellen kreuzten, kreisen lediglich ein paar Möwen. Hintergrund: Bootstouristen dürfen laut Corona-Einschränkungen nicht auf den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern fahren. Diese Regeln gelten auch in Brandenburg und wurden am Wochenanfang einem Berliner Urlauberpaar zum Verhängnis.
Die beiden Skipper wurden bei Oranienburg an der Straßenbrücke Lehnitz von der Polizei gestoppt. Die Urlauber waren aus Brandenburg über die Havel geschippert und wollten eigentlich in die Uckermark in Richtung Lychen mit dem Hausboot fahren. Die Begründung einer Überführungsfahrt ließen die Beamten der Wasserschutzpolizei nicht zu und enttarnten die Berliner als Urlaubsreisende. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil touristische Übernachtungen weder an Land noch auf dem Wasser erlaubt sind. Auch nicht zu zweit als Ehepaar. Das Bungalowboot mussten die beiden Urlauber unmittelbar am Ufer festmachen und ihre Reise abbrechen. Das Ordnungsamt wurde über die Wasserschutzpolizei eingeschaltet. Die Behörde ermittelt jetzt gegen die Urlauber und gegen den Vermieter des Hausbootes. Auch in der Mecklenburgischen Seenplatte liegen hunderte Charterboote in den Marinas und warten auf den Saisonstart des Bootsurlaubs in Mecklenburg-Vorpommern.