Die Biogas Friedland GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 1, 17098 Friedland, hat mit Datum vom 16.05.2023 (PE 22.05.2023) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des genehmigten Biogasparks mit 4 Anlagenmodulen (vier in Betrieb befindliche Biogasanlagen mit je einem BHKW), am Standort 17098 Friedland, Schwarzer Weg, Gemarkung Friedland, Flur 9, Flurstücke 2/3, 3/3, 4/3 und 4/4, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gestellt.
Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:
- die Erweiterung des Biogasparks durch die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Biogasanlage (Modul 5) zur Erzeugung von Biogas sowie einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan
- im Bereich des bestehenden Biogasparks die Installation eines Tragluftdachs auf dem vorhandenen Annahmebehälter für Gülle
- die Änderung der genehmigten Inputstoffe und Inputmengen
- die Errichtung und der Betrieb eines unterirdischen Auffangbehälters für anfallendes Niederschlagswasser der Fahrsilokammer 9 und der neu geplanten potentiell verunreinigten Verkehrsflächen
- die Erhöhung der maximal am Anlagenstandort vorhandenen Biogaslagermenge von ca. 48.568 kg auf ca. 154.558 kg (nach der 12. BImSchV) und damit die Einordnung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfall-Verordnung
Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Für die Änderung/Erweiterung der genehmigten Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den Nummern 8.6.3.1 (G, E), 1.2.2.2 (V), 1.16 (V), 9.1.1.1 (G) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem StALU MS, beantragt. Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
II.
Die Biogas Friedland GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 1, 17098 Friedland stellte mit Schreiben vom 04.08.2023 beim StALU MS als zuständiger Behörde gemäß § 124a Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) einen Antrag gemäß §§ 8, 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Dach- und Verkehrsflächen des erweiterten Biogasparks über Versickerungsmulden in das Grundwasser.
III.
Die für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und die für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren erforderlichen Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit
vom 06.02.2024 (erster Tag) bis 05.03.2024 (letzter Tag)
auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei nachfolgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus
- a) StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft,
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag 08.00 bis 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 0385 / 588 69 525) die Einsichtnahme möglich
- b) Rathaus der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, während folgender Zeiten:
- Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 039601 / 277-71) die Einsichtnahme möglich.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 06.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Biogaspark Friedland“ eingereicht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich am 23.05.2024 ab 10:00 Uhr und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen im Ratssaal im Alten Gymnasium, 1. OG, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 17098 Friedland erörtert (§ 10 Absatz 6 BImSchG).
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV).
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die Entscheidung über den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag wird gemäß § 4 Abs. 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 7, 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.