Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte in Mecklenburg-Vorpommern teure Folgen haben. MV-Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen. Im Soleheilbad Waren (Müritz) gab es laut Stadtverwaltung noch keine Informationen, dass der Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann.
Das Urteil des BFH geht auf das Jahr 2017 zurück. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Investierungen für seine touristische Gemeinschaftseinrichtungen – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr minimal vom Fiskus gegenfinanzieren kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.
Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. „Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt“, heißt es seitens der Landesregierung MV. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.
Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will MV-Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“
Welche finanziellen Auswirkungen das für das Heilbad Waren (Müritz) hat, bleibt abzuwarten. Dennoch sollten in Sachen Finanzen die Alarmglocken bereits besetzt werden. In Anbetracht der Millioneninvestitionen, die die fertiggestellten Stadthafen oder den Ausbau der Steinmole, muss Waren (Müritz) wohl schon mal eine Reserve-Rechnung aufmachen.