Ferientage werden zu Brückentagen
Mecklenburg-Vorpommern hat die beweglichen Ferientage abgeschafft. Vom kommenden Schuljahr an werden an allgemein bildenden Schulen stattdessen drei zusätzliche Ferientage landesweit einheitlich festgelegt. Das geht aus der Allgemeinen Ferienverordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 hervor.
„Bei meinen ersten Treffen haben mich Eltern, Lehrerinnen und Lehrer angesprochen und kritisiert, dass die drei beweglichen Ferientage von Schule zu Schule unterschiedlich festgelegt werden. Sie wollten wissen, ob man diese Ferientage nicht landeseinheitlich festlegen könne“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die neuen Regelungen, die im kommenden Schuljahr greifen, sind offenbar noch wenig bekannt. Denn das Land hat die Anregungen längst aufgegriffen und umgesetzt. Im Schuljahr 2017/2018 wird es erstmals drei zusätzliche Ferientage geben, die landesweit einheitlich festgelegt sind. Ich finde, für Eltern und Lehrerinnen und Lehrer ist das eine große Entlastung“, sagte Hesse.
Eltern mit zwei Kindern, die verschiedene Schulen besuchen, müssen sich für die Betreuung ihrer Kinder in diesem Schuljahr mitunter zusätzlich Urlaub nehmen, wenn die Ferientage der Schulen unterschiedlich sind. Mit der neuen Regelung ist das nicht mehr notwendig. Familien, vor allem Alleinerziehende, können endlich mehr Zeit gemeinsam verbringen, weil alle Kinder am selben Tag schulfrei haben.
Einer der drei Ferientage ist als landesweiter Brückentag zwischen Christi Himmelfahrt und dem folgenden Wochenende vorgesehen. Die anderen beiden Ferientage werden um den Reformationstag am 31. Oktober gelegt. Hierdurch werden verbindliche zusätzliche Ferientage im Herbst geschaffen. Außerdem werden die Herbstferien vom Schuljahr 2018/2019 an vorgezogen und liegen immer Anfang des Monats Oktober. Dadurch verkürzt sich der Lernzeitraum vom Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien, der von Eltern und Lehrern insbesondere für Erstklässler als zu lang empfunden wurde.
Mit der neuen Allgemeinen Ferienverordnung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern außerdem die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz unter Berücksichtigung der 90-Tage-Regelung umgesetzt. Die KMK hat den Gesamtzeitraum für die Sommerferien weitmöglich ausgeschöpft, so dass sich ein tourismusfreundliches Bild ergibt. Die Sommerferien der 16 Bundesländer sind weitgehend entzerrt, um Staus durch den Urlaubsverkehr zu verhindern.